Unfehlbare Heiligsprechungen in der katholischen Kirche
In den Beiträgen, in denen wir uns mit der sogenannten Konzilskirche befassen, versuchen wir auch immer wieder zu zeigen, dass die Konzilskirche nicht die katholische Kirche ist. Ja, wir müssen lernen zu unterscheiden, um zu erkennen, dass die neue Kirche, hervorgegangen aus dem Montinischen Räuberkonzil von 1965, nicht die Kirche Christi sein kann. Es ist geradezu eine Tragödie, dass alle Welt, sogar die Katholiken, immer noch glauben, dass sie es mit der katholischen Kirche zu tun haben.
Im Folgenden soll daher der Unterschied zwischen den Heiligsprechungen in der katholischen Kirche und in der Konzilskirche aufgezeigt werden. Dabei wird sich zeigen, dass die Heiligsprechungen in der Konzilskirche null und nichtig sind. Dies lässt sich aber nur verstehen, wenn man den grundlegenden Unterschied dieser zwei Kirchen versteht und anerkennt.
Zunächst soll dieser Beitrag einen Überblick über die Grundsätze der Heiligsprechungen in der katholischen Kirche geben. In einem weiteren Beitrag wird dann auf die „Heiligsprechungen“ in der Konzilskirche eingegangen.
Statistik der Heiligsprechungen in der katholischen Kirche
Schon in der Statistik der Heiligsprechungen sehen wir einen grundlegenden Unterschied. Alle Päpste, die in den ersten drei Jahrhunderten der Christenverfolgung regierten, sind als Märtyrer heiliggesprochen worden. Mit der Herrschaft von Konstantin dem Großen und dem Ende der Christenverfolgung im Jahr 313 sind bis zum Jahr 1700 exakt 44 Päpste zu Heiligen erklärt worden.
In der katholischen Kirche hat es bei den Päpsten seit der Heiligsprechung von Papst Pius V. im Jahr 1712 nur noch die Heiligsprechung von Papst Pius X. im Jahr 1954 durch Pius XII. gegeben. Papst Innozenz XI. wurde 1956 seliggesprochen.
Vergleicht man die Heiligsprechungen unter dem jeweiligen Pontifikat, so ist es bemerkenswert, dass unter den Päpsten seit dem Jahr 993 sehr wenige Heiligsprechungen erfolgt sind. Pius IX. mit 52, Pius XI. mit 34 und Pius XII. mit 35 Heiligsprechungen waren die Päpste mit den meisten Heiligsprechungen.
Seit der Einführung des formellen Heiligsprechungs-Verfahrens durch Papst Sixtus V. im 16. Jahrhundert hat die Kirche 296 Heilige heiliggesprochen.
Am 22. Januar 1588 schuf Papst Sixtus V. mit der apostolischen Konstitution ‚Immensa Aeterni Dei‘ die Heilige Ritenkongregation, zu deren Aufgaben die Durchführung von Heiligsprechungs-Prozessen zählte.
Das Gesetzbuch der katholischen Kirche von 1917
Der Kodex von 1917 war weder eine Erfindung des heiligen Papstes Pius X., der das Werk in Auftrag gab, noch von Benedikt XV. Es handelte sich um eine Kodifizierung der im Laufe der Kirchengeschichte erlassenen Gesetze, die von Experten unter der Leitung dieser beiden Päpste zusammengefasst und geordnet wurden. Der Codex Pius-Benedictus war somit ein authentischer Spiegel der katholischen Lehre in rechtlich-doktrinären Fragen.
Ein hohes Verdienst erwarb sich Papst Benedikt XIV. (regierte von 1740 bis 1758), indem er ein Buch herausgab, in welchem er die gründlichsten Vorschriften über die Heiligsprechungen gab. Man erzählt sich dazu folgende Geschichte:
Ein sehr gelehrter englischer Protestant kam einmal zu ihm und tadelte es, dass man in der katholischen Kirche so leichthin ‚Heilige mache‘. Der Kardinal und nachmalige Papst Benedikt wurde über diesen Vorwurf keineswegs unwillig. Vielmehr gab er dem gelehrten Protestanten die Akten mehrerer Heiligsprechungs-Prozesse zum Durchlesen. Der Gelehrte las sie mit allem Fleiß.
Als er nun daraus ersah, wie viele Wunder am Grab derer, die heilig gesprochen werden sollten, geschehen waren, und durch wie viele Zeugen sie eidlich bestätigt waren, rief er aus: „Ich bin von meinem Vorurteil geheilt und weiß jetzt, dass der Papst nicht leichtsinnig handelt, wenn er diese Männer, von denen hier die Rede ist, für heilig erklärt!“ „Und doch“, entgegnete der Kardinal, „wird von diesen hier keiner heiliggesprochen, weil uns die Beweise nicht genügen.“
Aus dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche
Kanon 2010 – § 1.
Um zu verhindern, dass jemand, der es nicht verdient, selig- oder heiliggesprochen wird, muss für jeden Prozess auch ein Promotor fidei aufgestellt werden. Weil dieser Promotor fidei (auch ‚advocatus diaboli‘ genannt) für jeden Prozess aufgestellt werden muss, ist er sowohl für den bischöflichen wie auch für den apostolischen Prozess notwendig.
Kanon 2023
Abgesehen von der in Kan. 2017 § 2 n. 1 gemachten Ausnahme haben bei Seligsprechungs-Prozessen alle Gläubigen, wenn sie auch nicht als Zeugen geladen sind, die Pflicht, sich freiwillig als Zeugen zu melden, wenn sie Kenntnis von Dingen besitzen, die nach ihrer Anschauung gegen die Tugend, die Wunder oder das Martyrium des Dieners Gottes zu sprechen scheinen.
In einem Dekret vom 26. August 1913 hat die Ritenkongregation den Ordinarien aufgetragen, dass sie unter Strafe der Ungültigkeit bei dem Informativprozess außer den Zeugen, die günstige Aussagen zu machen haben, auch alle, ohne jede Ausnahme, verhören, die ungünstige Aussagen zu machen haben.
Kanon 2024
Als Zeugen müssen besonders jene Personen geladen werden, die mit dem Diener Gottes zusammenlebten oder irgendwie verbunden waren.
Sind diese Personen nicht schon vom Postulator als Zeugen benannt worden, so müssen sie durch den Promotor fidei als Zeugen eingeführt werden.
Kanon 2026
Die Obern von Religiosen haben die schwere Gewissenspflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Untergebenen ihre Aussagepflicht erfüllen
Sie dürfen dieselben aber weder direkt noch indirekt beeinflussen, in einem bestimmten Sinn auszusagen.
Kanon 2027
Als Zeuge werden auch zugelassen: Verwandte, Verschwägerte, Hausgenossen, Häretiker und Ungläubige.
(aus: P. Heribert Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche, Bd. III, 1953)
Kanon 2028
§ 1. Handelt es sich um Wunder, dann müssen die Ärzte, die den Kranken behandelt haben, als Zeugen geladen werden, was für Ärzte es auch sein mögen.
Aus der Wendung „was für Ärzte es auch sein mögen“ ergibt sich, dass diese Ärzte ohne Rücksicht auf ihr Privatleben geladen werden müssen, mag es sich dabei um Katholiken, Häretiker oder Ungläubige handeln.
Unfehlbarkeit in den Heiligsprechungen
Es ist nicht schwer, berühmte Heilige und Theologen zu finden, die lehren, dass Heiligsprechungen unfehlbar sind.
„The Catholic Encyclopedia“ von 1908
Ist der Papst bei der Heiligsprechung unfehlbar? Die meisten Theologen antworten in dieser Frage bejahend. Es ist die Ansicht von St. Antoninus, Melchior Cano, Suarez, Bellarmin, Bañez, Vasquez, und unter den Kanonisten, von Gonzales Tellez, Fagnanus, Schmalzgrüber, Barbosa, Reiffenstül, Covarruvias (Variar. resol., I, x, no 13), Albitius (De Inconstantiâ in fide, xi, no 205), Petra (Comm. in Const. Apost., I, in notes to Const. I, Alex., III, no 17 sqq.), Joannes a S. Thomâ (on II-II, Q. I, disp. 9, a. 2), Silvester (Summa, s. v. Canonizatio), Del Bene (De Officio Inquisit. II, dub. 253), und vielen anderen.
Auch die Heiligen Thomas von Aquin und Alphons Maria von Liguori erklärten, wie und warum Heiligsprechungen unfehlbar sind.
Kardinal Manning erklärte nach dem Ersten Vatikanischen Konzil, wie das Konzil die Heiligsprechung in seine Definition aufgenommen hat.
„Mit einem Wort, das gesamte Lehramt oder die Lehrautorität des Papstes als des obersten Lehrers aller Christen ist in dieser Definition [des I. Vatikanums] seiner Unfehlbarkeit enthalten. Und auch alle gesetzgeberischen oder gerichtlichen Handlungen, soweit sie untrennbar mit seiner Lehrautorität verbunden sind, wie zum Beispiel alle Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen, die die aus dem Glauben und der Moral abgeleiteten Motive für solche Handlungen enthalten. Darunter fallen die Disziplinargesetze, die Heiligsprechung der Heiligen, die Approbation der Orden, die Andachten und dergleichen, die alle in sich die Wahrheiten und Grundsätze des Glaubens, der Sittlichkeit und der Frömmigkeit enthalten.
Die Definition beschränkt also die Unfehlbarkeit des Papstes nicht auf seine höchsten Handlungen ex cathedra im Bereich des Glaubens und der Sitten, sondern dehnt seine Unfehlbarkeit auf alle Handlungen aus, die in der vollsten Ausübung seines obersten Lehramtes oder seiner lehrmäßigen Autorität erfolgen.“ (Kardinal Manning, The Vatican Council and its Definitions, New York: D.J. Sadlier, 1887, S. 95-96.)
Die folgenden Theologen haben klar und deutlich erklärt, warum Heiligsprechungen unfehlbar sein müssen.
Franz Hettinger
Die Kirche ist unfehlbar in der Kanonisation eines Heiligen; denn eben dadurch gebietet sie ihren Gliedern, an die Heiligkeit desselben zu glauben, dessen Feste zu feiern, stellt ihn als Vorbild zur Nachahmung dar. Wäre sie in dieser Beziehung nicht unfehlbar, so würde sie hierdurch nicht bloß die Sittlichkeit schädigen, sondern es würde auch die Heiligenverehrung selbst unmöglich werden. (Franz Hettinger, Lehrbuch der Fundamental-Theologie oder Apologetik, 1888, S. 775)
Ludwig Ott
Zum sekundären Gegenstand der Unfehlbarkeit gehören … die Kanonisation der Heiligen, d.i. das endgültige Urteil, dass ein Glied der Kirche in die ewige Seligkeit aufgenommen ist und Gegenstand der öffentlichen Verehrung sein darf. Die den Heiligen erwiesene Verehrung ist, wie Thomas lehrt, „ein gewisses Bekenntnis des Glaubens, in welchem wir an die Herrlichkeit der Heiligen glauben“ (Quodl. 9, 16). Könnte die Kirche in ihrem Urteil irren, so ergäben sich daraus Konsequenzen, die mit der Heiligkeit der Kirche unvereinbar sind. (Ludwig Ott, Lehrbuch der Dogmatik, 1954, S. 346)
J. B. Heinrich
Die Meisten (Theologen) führen die Unfehlbarkeit der Kirche in der Heiligsprechung auf die Unfehlbarkeit in Sachen der Moral zurück; nicht sowohl deshalb, weil das heilige Leben und der heilige Tod eines Menschen, was sich von selbst versteht, nach den Grundsätzen der christlichen Moral zu beurteilen ist und von der Kirche beurteilt wird, sondern weil die Heiligkeit der Kirche erfordert, dass die Kirche nicht einen Unheiligen, ja einen Verdammten den Gläubigen als Vorbild der Heiligkeit, als Gegenstand der Verehrung und als Fürbitter im Himmel, vorstelle.
Es wird uns dieses einleuchten, wenn wir erwägen, dass nicht nur die Verehrung, Nachahmung und Anrufung der Heiligen im allgemeinen, sondern auch die bestimmter Heiligen und deshalb auch deren Kanonisierung in der Absicht Gottes liegt und dem entsprechend, zwar nicht förmlich und unmittelbar, doch implicite und mittelbar in der göttlichen Offenbarung gegründet ist.
Wenn aber die Kanonisation der Heiligen zur Integrität der auf dem katholischen Dogma beruhenden Heiligenverehrung gehört und durch die von Gott gesetzte kirchliche Ordnung gefordert ist, so können wir nicht bezweifeln, dass die Assistenz des heiligen Geistes die Kirche auch bei der Kanonisation von Heiligen vor einem Irrtum bewahren werde, der für das religiöse Leben, für die Heiligkeit und die Autorität der Kirche so nachteilig wäre …
Wie vor Glaubensentscheidungen ruft sie auch vor Heiligsprechungen den Beistand des heiligen Geistes an, und wenn der Papst kraft seiner höchsten Autorität die Heiligkeit eines Menschen proklamiert, pflegt er diese seine Entscheidung ausdrücklich auf den Beistand des heiligen Geistes zu stützen. Ebenso verlangt und supponiert es auch das gläubige Bewusstsein.
Und wie könnte auch Gott, der vorzugsweise durch seine Heiligen das Reich Christi auf Erden ausbreitet, der seine Heiligen schon auf Erden verherrlichen und ihr Wirken und ihr Beispiel in der Kirche will fortleben lassen, dem Oberhaupt der Kirche bei der Selig- und Heiligsprechung der auserwählten Diener Gottes den notwendigen Beistand versagen? Es ist daher ein frommer und vernünftiger Glaube (sagt der hl. Thomas), dass die Kirche in der Kanonisation und wohl auch bereits in der förmlichen Beatifikation der Heiligen nimmer irre und wir daher von deren Seligkeit und Heiligkeit eine auf die Unfehlbarkeit der Kirche gestützte übernatürliche und unfehlbare Gewissheit haben.
Allein über das heilige Leben und den seligen Tod eines Menschen lässt sich auf Grund der Untersuchung seine Tugenden ein vollkommen zuverlässiges Urteil fällen.
In der Kanonisation kommt aber dazu das Zeugnis Gottes in den nach dem Tode des fraglichen Dieners Gottes geschehenen Wundern; vor allem aber der Beistand des heiligen Geistes, wodurch das Urteil der Kirche zu einer jeden Irrtum und Zweifel ausschließenden übernatürlichen Gewissheit erhoben wird. Wenn man ferner einwendet, dass sich die Kirche sowohl bezüglich der heroischen Tugenden, als bezüglich der Wunder auf menschliche Zeugnisse stützen müsse, daher eine nur menschliche und dem Irrtum unterworfene Gewissheit erlangen könne, so ist gleichfalls zu erwidern, dass durch den Beistand und die Vorsehung Gottes, an sich mögliche, Irrtümer ausgeschlossen werden.
Wenn wir aber nach dem bisherigen die Unfehlbarkeit der Kirche in Kanonisierung der Heiligen als frommen Glauben und theologische Wahrheit festhalten, so müssen wir dieselbe auf die Tatsache der Heiligkeit beschränken und dürfen sie nicht etwa auf die Einzelheiten ausdehnen, die in der Begründung der Heiligsprechung oder in den liturgischen Formularien enthalten sind, wie ja auch in Glaubensentscheidungen nur der dispositive Teil der Entscheidung dogmatische Geltung hat. (J. B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Bd. II, 1876, S. 650; S. 652 – S. 654)
Joaquin Salaverri
724. 4) Bezüglich der feierlichen Dekrete Heiligsprechungen. Aus dem Ziel des unfehlbaren Lehramtes bestimmt sich die Unfehlbarkeit bezüglich derartigen Dekreten. Denn das Ziel des unfehlbaren Lehramtes bestimmt sich aus dem, was zum irrtumslosen Leiten der Gläubigen zum Heile durch den rechten Kult und die Nachahmung der Tugendbeispiele der Christen notwendig ist. Nun aber ist zu solch einem Ziel die Unfehlbarkeit der Heiligsprechungsdekrete notwendig. Also bestimmt das Ziel des Unfehlbaren Lehramtes die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Heiligsprechung.
Der Obersatz ergibt sich aus der zugrundeliegenden Vollmacht der Kirche zu heiligen, zu welcher andere derartigen Vollmachten unmittelbar hingeordnet sind.
Der Untersatz steht fest, weil die feierlichen Dekrete der Heiligsprechungen die Kirche nicht nur toleriert und zulässt, sondern sogar der ganzen Herde der Gläubigen empfiehlt und vorschreibt, dass einige bestimmte Heilige zu verehren seien, welche sie kanonisiert, und dieselben stellt sie vor als nachahmenswerte Tugendbeispiele.
Nun aber zerstört ein bloßer Irrtum in solch einem feierlichem Urteil, das alle Gläubige verpflichtet, das Fundament des Vertrauens und des allgemeinen Kults der Heiligen. Weil es dadurch geschehen könnte, dass die Kirche allen feierlich vorlegt und für immer vorschreibt, verdammte und schlechte Menschen zu verehren und nachzuahmen. Also ist die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Heiligsprechung zur irrtumfreien Führung der Gläubigen zum Heil durch den rechten Kult und die Nachahmung der Tugendbeispiele der Christen notwendig.
725. B. Die Kirche beansprucht die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Kanonisation der Heiligen. Denn die Kirche beansprucht beständig die Unfehlbarkeit bei denjenigen Dekreten, in welchen sie ein feierliches Urteil fällt. Nun aber definiert die Kirche im feierlichem Urteil die Kanonisation der Heiligen. Also beansprucht die Kirche bei den Heiligsprechungsdekreten die Unfehlbarkeit.
Der Obersatz ergibt sich daraus, dass das feierliche Urteil die geeignetste Form der unfehlbaren Definition ist, wie wir aus dem (I.) Vatikanum wissen: D 1792 und CIC 1323 § 2.
Der Untersatz kann bewiesen werden aus den Formeln, mit denen die Heiligsprechungen ausgedrückt werden.
(Patres SJ, SThS, Vol I (BAC 61; La Editorial Catolica Madrid 1962) pp.714-737, Tr. III: Joaquin SALAVERRI, DE ECCLESIA CHRISTI. Liber II: De Ecclesiae Magisterio eiusque fontibus Caput III: De obiecto Magisterii infalibilis)
Die Möglichkeit eines Irrtums würde den Heiligenkult zerstören
Der Theologe P. Joachim Salaverri (SJ) erklärt die Lehre der Kirche über die Unfehlbarkeit von Heiligsprechungen wie folgt:
… der Zweck des unfehlbaren Lehramtes verlangt das, was notwendig ist, um die Gläubigen ohne Irrtum zum Heil zu führen durch die richtige Verehrung und Nachahmung der Beispiele christlicher Tugenden. Zu diesem Zweck aber ist die Unfehlbarkeit der Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen notwendig.
Denn durch die feierlichen Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen duldet und erlaubt die Kirche nicht nur, sondern sie empfiehlt und belehrt die ganze Schar der Gläubigen, dass bestimmte Heilige, die sie heiligspricht, zu verehren sind, und sie schlägt sie als Beispiele der Tugend vor, die der Nachahmung wert sind. Aber die bloße Möglichkeit eines Irrtums in einer solchen feierlichen Erklärung würde den Gläubigen jegliches Vertrauen nehmen und im Grunde den ganzen Heiligenkult zerstören; denn [dann] könnte es geschehen, dass die Kirche allen feierlich vorschlägt und vorschreibt, dass verdammte und böse Menschen auf ewig geehrt werden sollen.
Um die Gläubigen ohne Irrtum zum Heil zu führen, durch die richtige Verehrung und die Nachahmung der Beispiele christlicher Tugenden, ist daher die Unfehlbarkeit der feierlichen Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen notwendig. (P. Joachim Salaverri, Sacrae Theologiae Summa IB: On the Church of Christ, übersetzt von P. Kenneth Baker [lateinisches Original veröffentlicht von BAC, 1955; englisch veröffentlicht von Keep the Faith, 2015], Nr. 724).
Dies ist die katholische Lehre, die zu leugnen „verwegen wäre, einen Skandal für die ganze Kirche bedeuten würde, … den Beigeschmack der Häresie hätte … eine falsche Behauptung bekräftigen würde“, wie Papst Benedikt XIV. sagte (siehe Salaverri, Nr. 726).
Aussagen von Päpsten zur Frage der Unfehlbarkeit von Heiligsprechungen
In den 1700er Jahren lehrte Papst Benedikt XIV. als Kardinal:
„Wenn jemand es wagt zu behaupten, der Papst habe sich bei dieser oder jener Heiligsprechung geirrt, so wird man sagen, dass er, wenn nicht ein Ketzer, so doch zumindest ein Verführer ist, der der ganzen Kirche einen Skandal bereitet, ein Beleidiger der Heiligen, ein Förderer jener Ketzer, die die Autorität der Kirche bei der Heiligsprechung von Heiligen leugnen, ein Ketzer, der den Ungläubigen Gelegenheit gibt, die Gläubigen zu verspotten, ein Verfechter einer irrigen Meinung, der mit sehr schweren Strafen belegt wird“.
Papst Benedikt XIV. zitiert über 60 Kanonisten und Theologen, wie und warum Heiligsprechungen unfehlbar sind. Er stellt fest, dass nur einige wenige antike Autoren das Gegenteil behauptet haben.
Wenn Heiligsprechungen nicht unfehlbar sind, dann konnte Papst Pius XI. 1925 in ‚Quas Primas‚ nicht erklären: „Zu den Segnungen, die sich aus der öffentlichen und rechtmäßigen Verehrung der seligen Jungfrau und der Heiligen ergeben haben, gehört nicht zuletzt die vollkommene und immerwährende Immunität der Kirche vor Irrtum und Häresie.
Papst Pius XII. erklärte 1956, in ‚Haurietis Aquas‘: Es ist klar, dass die Gläubigen aus der Schrift, der Tradition und der heiligen Liturgie wie aus einer tiefen, unbefleckten Quelle schöpfen müssen. Eine Liturgie, die einen heiliggesprochenen Heiligen anerkennt, ist unbefleckt.
Daher müssen Heiligsprechungen unfehlbar sein, da die Möglichkeit eines Irrtums nicht gegeben ist.
Wenn Heiligsprechungen fehlbar wären
Der Theologe Heinrich zitiert Billuart, der sogar so weit geht zu sagen: „Wenn die Kirche in der Kanonisation von Heiligen irren würde, dann würde sie das in eine schwere Verachtung und Verunehrung führen, weil sie nämlich die Dämonen verlachen würden, da sie sähen, dass sie jemand als Gefährten ihrer Verdammnis haben, der von den Gläubigen wie ein Freund Gottes und an dessen Glorie anteilnehmend verehrt und angerufen wird.“
Der Theologe Matthias Scheeben erklärt, dass bei einer fehlbaren Heiligsprechung die Möglichkeit offen bliebe,
„dass sie durch Kanonisation eines in Wirklichkeit Unheiligen die Sittlichkeit schädigte, die Integrität des innern kirchlichen Lebens und ihres Kultes verletzte und zugleich die ganze Verehrung der Heiligen und ihrer Bilder und Reliquien in der tiefsten Wurzel zerstörte. Darum gebrauchen auch die Päpste bei den Kanonisationen Ausdrücke wie ‚Decernimus, declaramus, definimus‘, sie rufen hierbei feierlich den Hl. Geist an und berufen sich ausdrücklich auf die Assistenz des Hl. Geistes.“ (Dogmatische Theologie, Bd. II)
Der Theologe Christian Pesch
Der Vernunftgrund wird darin gefunden, dass der religiöse Kult befleckt wird, wenn ein Verdammter vom Papst in einer solch feierlichen Weise der ganzen Kirche als zu verehren und als Vorbild der rechten Lebens vorgestellt wird. Deshalb ist die Kirche in diesen Fällen unfehlbar, da sie die Lehrmeisterin des wahren Glaubens in den Dingen der Religion und den Sitten ist. Also ist die Kirche bei den Heiligsprechungen unfehlbar. (Christian Pesch, Compendium Theologiae dogmaticae Vol. I (?) Pars III. De fontibus theologicis. Articulus III De objecto magisterii ecclesiastici Propositio XLII -XLII, nn. 448 – 357, S. 256-261)
Siehe dazu auch den Beitrag:
Die Behauptung, Heiligsprechungen seien nicht unfehlbar, ist deshalb ein offener Angriff auf den katholischen Glauben. Denn der einzige Grund, warum heute jemand eine solche Behauptung aufstellen würde, ist, dass er die heiliggesprochene(n) Person(en) nicht mag. Oder anders ausgedrückt, die Behauptung einer angeblichen Fehlbarkeit ist eine Ausrede, weil offensichtlich ist, dass Montini, Wojtyla und Roncalli keine Heiligen sein können.
Bestätigung der Heiligsprechung durch unzweifelhaft erwiesene Wunder
P. Goffine SJ schreibt in seiner Handpostille über die Heiligsprechung:
Die heilige Kirche verehrt nur jene als Heilige, welche entweder den Martertod erlitten haben, oder deren Heiligkeit durch unzweifelhaft erwiesene Wunder bestätigt ist. Um letzteres festzustellen, wird eine äußerst strenge Untersuchung vom Papst angeordnet.
1) Es wird von den hierzu bestellten päpstlichen Behörden genau untersucht, ob der Verstorbene Tugenden im heldenmütigen Grade geübt habe. Lässt sich dies sicher nachweisen, so wird der Verstorbene als „venerabilis“ (ehrwürdig) erklärt.
2) Werden wenigstens zwei Wunder, die auf die Fürbitte dieses Verstorbenen geschehen sind, klar nachgewiesen, so erklärt ihn der Papst als „beatus“ (selig), und es ist eine beschränkte öffentliche Verehrung desselben gestattet.
3) Können später wieder mindestens zwei Wunder, die auf die Fürbitte des Seligen nach der Seligsprechung geschehen sind, genau nachgewiesen werden, so wird er vom Papst als „sanctus“ (heilig) erklärt und ist dann dessen unbeschränkte Verehrung in der ganzen Christenheit gestattet.
Wie geschieht die Untersuchung der Wunder?
Sie geschieht von eigens hierzu aufgestellten Gelehrten und wird so streng und genau gepflogen, daß oft die Mehrzahl der vorgebrachten Wunder nicht anerkannt wird. Es bedarf nicht der leiseste vernünftige Zweifel über die Wirklichkeit und Übernatürlichkeit der gemeldeten Tatsachen obwalten. Freilich Menschen, die nicht an die Gottheit Jesu, an die Göttlichkeit der von Ihm gestifteten katholischen Kirche glauben wollen, wollen auch an keine Wunder glauben, und es kann sie ihnen kein Gerichtshof der Welt beweisen, weil man eben dem freien Willen nichts aufdrängen kann. Die oft gehörte Bemerkung, als werde jemand um Geld heilig gesprochen, ist eine boshafte Erfindung. Wie bei jeder Untersuchung müssen auch hier deren Kosten bestritten werden. (S. 681)
Selig- und Heiligsprechung eines Märtyrers in der katholischen Kirche
Das Martyrium ist materiell sicher, wenn kein Zweifel besteht, dass der Diener Gottes aus Hass gegen den Glauben getötet wurde und für den Glauben in den Tod ging.
Es ist formell sicher, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass der Diener Gottes aus übernatürlicher Liebe zu Gott oder im Gnadenstand den Tod erduldete. (Jone, a.a.O.)
Das Lexikon für Theologie und Kirche erklärt den Begriff Märtyrer wie folgt:
„Als Märtyrer im strengen Sinn gelten also nur solche Christen, die um ihres Glaubens willen oder zur Verteidigung einer Tugend den Tod erlitten haben bzw. im Kerker oder infolge von Misshandlungen gestorben sind und von der Kirche als Blutzeugen anerkannt sind.“ (Bd. VI)
In diesen Erklärungen ist immer der katholische Glaube gemeint, welcher für die Feinde Christi Anlass gegeben hat, Blutzeugen für den katholischen Glauben zu schaffen.
Zur Heiligsprechung gehört auch die Verehrung der Reliquien der Heiligen
Das Konzil von Trient hat in der XXV. Sitzung beschlossen:
„Die heiligen Leiber der heiligen Märtyrer und der anderen, die jetzt mit Christus leben – welche die lebendigen Glieder Christi und ‚der Tempel des Heiligen Geistes‘ (1 Korinther 6, 19) und die durch ihn zum ewigen Leben auferweckt und verherrlicht werden sollen, sollen von den Gläubigen verehrt werden;
denn durch diese [Leiber] werden den Menschen von Gott viele Wohltaten zuteil, so dass diejenigen, die behaupten, dass den Reliquien der Heiligen keine Verehrung und Ehre gebührt, oder dass diese und andere heilige Denkmäler von den Gläubigen umsonst verehrt werden und dass die dem Andenken der Heiligen geweihten Stätten vergeblich aufgesucht werden, um ihre Hilfe zu erlangen, ganz und gar zu verurteilen sind, wie die Kirche sie schon seit langem verurteilt hat und auch jetzt verurteilt.“ (Quelle: Heiligsprechungen müssen unfehlbar sein)
Eine als heilig erklärte Person hat nicht nur den unverfälschten katholischen Glauben in vorbildlicher Weise besessen und bekundet, sondern auch dementsprechend ein vorbildliches Leben als Christ und Katholik geführt.


