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Konzilssekte seit 1965 – Simius Dei

Abu Dhabi Dokument offiziell Glaubenslehre

Jorge Bergoglio lachend in Korea: Jorge Bergoglio im Dienst der Freimaurerei

Abu Dhabi Dokument offiziell Glaubenslehre der Konzilskirche

Das Dokument „Menschliche Brüderlichkeit für den Weltfrieden“ ist jetzt auch offiziell Glaubenslehre der freimaurerischen Kirche in Rom

Jorge Bergoglio, Apostat und Führer der im Räuberkonzil von Montini neu gegründeten Freimaurerkirche zu Rom, hatte in Abu Dhabi mit seinem Freimaurer-Bruder Ahmed Al-Tayyeb ein freimaurerisches Dokument unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 4. Februar 2019 statt. In dem Dokument heißt es:

„Freiheit ist ein Recht eines jeden Menschen: Jeder Einzelne genießt die Freiheit des Glaubens, des Denkens, der Meinungsäußerung und des Handelns. Der Pluralismus und die Vielfalt der Religionen, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Rasse und der Sprache sind von Gott in seiner Weisheit gewollt, durch die er die Menschen geschaffen hat. Diese göttliche Weisheit ist die Quelle, aus der sich das Recht auf Glaubensfreiheit und die Freiheit, anders zu sein, ableitet.“

In dem Beitrag „Jorge Bergoglio im Dienst der Freimaurerei“ ist erwähnt, dass Ahmad Al-Tayyeb, der den Text zusammen mit Jorge Bergoglio unterzeichnet hat, ein Erbscheich der Sufi-Bruderschaft Oberägyptens ist.

Die spanischen Freimaurer in der Gran Logia de España, Spaniens größter Freimaurerloge, hatten ihre tiefe Zufriedenheit über das Engagement von Konzilspapst Bergoglio für die Initiative „Menschliche Brüderlichkeit“, die am 4. Februar 2019 in Abu Dhabi ins Leben gerufen wurde, zum Ausdruck gebracht.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass ihr Großmeister, Óscar de Alfonso, im November 2019 zum Exekutivsekretär der Weltkonferenz der regulären Großlogen gewählt wurde. Damit ist er der Meistermaurer an der Spitze der Koordination der Weltmaurerei – die etwa vier Millionen Menschen umfasst.

Die italienische Tageszeitung Il Messaggero veröffentlichte einen Artikel, der die Begeisterung der spanischen Großloge für die weltweit erste Umsetzung des Abu-Dhabi-Dokuments zur menschlichen Brüderlichkeit hervorhob – ein Dokument, das einem weiteren Prinzip der Freimaurerei folgt, indem es die Vielfalt der Religionen als „von Gott gewollt“ darstellt.

Il Messaggero zitierte auch die öffentliche Erklärung der Großloge von Spanien und merkte an, dass diese auf die bisherigen Schwierigkeiten für einen umfassenden und sinnvollen Dialog zum Aufbau einer gemeinsamen Zukunft hinwies:

„Ist es möglich, dass wir im 21. Jahrhundert endlich nach wahrer menschlicher Brüderlichkeit streben können, nach gegenseitiger Toleranz gegenüber unseren tiefgreifenden Unterschieden? Werden wir gemeinsam diesen Traum verwirklichen können? Die universelle Freimaurerei hält den Atem an angesichts des gewaltigen Schritts, den die Menschheit am 4. Februar vollbrachte, als die Welt zum ersten Mal in ihrer Geschichte den Internationalen Tag der menschlichen Brüderlichkeit feierte. In diesen dunklen Zeiten ist das, was am 4. Februar geschah, ein Hoffnungsschimmer, der erste Stein, der die Welt in einen Tempel brüderlicher Liebe verwandeln wird, der uns alle aufnehmen kann.“

Die Großloge der Kanarischen Inseln machte deutlich, warum die Freimaurer so zufrieden mit der Initiative aus Abu Dhabi und all ihren Auswirkungen sind, einschließlich der Ausrufung des Internationalen Tages der menschlichen Brüderlichkeit.

Das zentrale Prinzip der Freimaurerei, die universelle Brüderlichkeit der vielfältigen Menschheit, wurde von den Vereinten Nationen zum internationalen Gedenktag erklärt. Die Generalversammlung rief den 4. Februar zum Internationalen Tag der menschlichen Brüderlichkeit aus, in Erinnerung an die gemeinsame Erklärung für Brüderlichkeit, die vor zwei Jahren in Abu Dhabi von Papst Franziskus und dem Großimam von Al-Azhar, Ahmad al-Tayyeb, unterzeichnet wurde. Die UN-Erklärung betont „die Bedeutung eines besseren Verständnisses verschiedener Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der Bildung zur Förderung von Toleranz, die die Akzeptanz und den Respekt vor religiöser und kultureller Vielfalt einschließt.“

Quelle: https://web.archive.org/web/20211127093321/https://catholiccitizens.org/news/94223/spanish-freemasons-praise-pope-francis-laud-international-fraternity-day/

Die Aufnahme des freimaurerischen Dokuments in die „Acta Apostilicae Sedis“

Dieser Akt der Unterzeichnung hat durch einen weiteren Akt von Jorge Bergoglio noch eine zusätzliche weitreichende Bedeutung für die Katholiken erlangt. Erst jetzt haben wir nämlich durch novusordowatch erfahren, daß das blasphemische, häretische Freimaurer-Dokument von Abu Dhabi in dem Amtsblatt ‚Acta Apostolicae Sedis‘ des Vatikans veröffentlicht wurde.

Jorge Bergoglio hat das gesamte Dokument „Über die menschliche Brüderlichkeit für den Weltfrieden“ in das vatikanische Amtsblatt aufgenommen. Diese Häresie ist nun in der offiziellen und maßgeblichen Sammlung päpstlicher Akte des Vatikans, in der ‚Acta Apostolicae Sedis‘ enthalten.

Was ist die ‚Acta Apostolicae Sedis‘?

Die ‚Acta Apostolicae Sedis‘ (AAS) ist das offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhls. Das Amtsblatt wurde von Papst Pius X. am 29. September des Jahres 1908 mit dem Apostolischen Dekret „Promulgandi Pontificias Constitutiones“ gegründet. Die Veröffentlichung begann im Januar 1909. Es ersetzte das halbamtliche Vorgängerblatt, die ‚Acta Sanctae Sedis‘ (ASS). Die AAS enthalten die authentischen und offiziellen Texte des päpstlichen Lehramtes in lateinischer Sprache. Allgemeine kirchliche Gesetze erlangen durch die Promulgation in den AAS ihre Rechtskraft (vgl. can. 9 CIC/1917).

In seinem 1958 erschienenen Buch ‚The Catholic Church in Action‘ erklärt der Autor Michael Williams, dass die ‚Acta Apostolicae Sedis‘ die „einzige offizielle Publikation des Heiligen Stuhls … ist, in der alle offiziellen Handlungen und Gesetze in welcher Form auch immer verkündet werden“ (S. 155).

Welche Bedeutung hat die Aufnahme des Abu Dhabi Dokuments in die AAS?

Der Text ist in der ‚Acta Apostolicae Sedis CXI, Nr. 3 (März 2019) auf den Seiten 349 bis 356 in italienisch zu finden. Der häretische Text, den wir oben zitiert haben, ist dort auf S. 353 zu finden. Dabei ist der Text, obwohl bereits im Jahr 2019 veröffentlicht, erst seit einigen Tagen unter diesem Link frei verfügbar.

Mit der Aufnahme dieses freimaurerischen Dokuments hat Jorge Bergoglio offiziell anerkannt, dass es sich um einen offiziellen „päpstlichen“ Akt von ihm handelt. Damit hat er allen klar gemacht, daß er dieses Dokument nicht nur als Privatperson oder in seiner Eigenschaft als „Papst“ unterschrieben hat. Er hat als angebliches Oberhaupt der katholischen Kirche und Stellvertreter Christi auf Erden offiziell bestätigt, dass er einen Akt der Apostasie begangen hat. Dies ist für einen wahren Papst jedoch unmöglich.

Wie Michael Williams sagt, ist die ‚Acta Apostolicae Sedis‘ die „einzige offizielle Publikation des Heiligen Stuhls“. In ihr werden „alle offiziellen Handlungen und Gesetze in welcher Form auch immer verkündet“.

Macht die im Dokument enthaltene Lehre diese zur verbindlichen Lehre für die Mitglieder der Konzilskirche?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sehr schnell ist der eine oder andere mit der Antwort dabei: Nein. Doch wenn ein Dokument, das eine „päpstliche“ Unterschrift trägt, in die AAS aufgenommen wird, dann geschieht dies sicher nicht ohne Grund. Versuchen wir also, herauszufinden, ob dieser Tatbestand möglicher Weise Folgen für die Gläubigen haben könnte. Wir meinen damit die Gläubigen, die Herrn Bergoglio als ihren „Papst“ansehen.

Dr. Jeffrey Mirus behauptet in seinem Artikel ‚Die Acta Apostolicae Sedis ist keine Ausübung des Lehramtes der Kirche‘, dass die Aufnahme eines Textes in die ‚Acta Apostolicae Sedis‘ diese noch nicht zu einem Lehramt macht. In dem Amtsblatt „werden nämlich viele Dinge veröffentlicht, die zwar offizielle Erklärungen des Papstes oder der Kurie oder offizielle Akte wie Gesetze oder Ernennungen sind, aber keine Akte des Lehramtes der Kirche. Mit anderen Worten, sie geben nicht vor, kraft der petrinischen Autorität der ganzen Kirche etwas über eine Frage des Glaubens oder der Moral zu lehren.“

Stimmt das? Wir behaupten, dass in dem Amtsblatt wohl Dokumente enthalten sind, die „kraft der petrinischen Autorität der ganzen Kirche etwas über eine Frage des Glaubens oder der Moral“ lehren. Zum Beispiel wurde auch die Enzyklika ‚Mystici Corporis‘ von Papst Pius XII.1943 in die ‚Acta Apostolicae Sedis‘ aufgenommen. Und diese Enzyklika ist ganz sicher ein Akt des Lehramtes der Kirche.

Weiterhin möchten wir als Zeugen Msgr. Fenton anführen.

Wer ist Msgr. Fenton?

Msgr. Joseph Clifford Fenton promovierte in Heiliger Theologie am Angelicum in Rom. Seine Dissertation schrieb er unter Leitung von P. Reginald Garrigou-Lagrange. Unter Papst Pius XII. erhielt er verschiedene päpstliche Auszeichnungen. Er veröffentlichte außerdem zahlreiche Bücher. Im Laufe der Jahre kämpfte Fenton gegen viele modernistische Fehler. Er war Doktor der Heiligen Theologie und Bachelor des Kirchenrechts. Als Professor für Theologie war er an mehreren Seminaren und an der Katholischen Universität von Amerika tätig. Außerdem war er von 1943 bis 1963 der hoch angesehene Herausgeber der ‚American Ecclesiastical Review‘.

Er war Sekretär der ‚Catholic Theology Society of America‘. Zudem war er Mitglied der Päpstlichen Römischen Theologischen Akademie und Berater der Heiligen Kongregation für Seminare und Universitäten. Die verschiedenen Auszeichnungen, die er von der Kirche erhalten hat, waren wohlverdient.

Sein Buch ‚The Catholic Church and Salvation in the Light of Recent Pronouncements by the Holy See‘ beweist seine theologische Kompetenz. Msgr. Fentons Zeugnisse als Theologe sind also untadelig.

Während des Räuberkonzils (1962-65) war Msgr. Fenton ein theologischer Experte (Peritus) für Kardinal Alfredo Ottaviani, den damaligen Sekretär des Heiligen Offiziums. Msgr. Fenton war auch ein persönlicher Freund von Ottaviani.

Er war fassungslos über die theologische Inkompetenz, die Gleichgültigkeit und den Modernismus, die er hinter den Kulissen des Konzils miterlebte. In sein persönliches Tagebuch schrieb Msgr. Fenton einmal:
„Wenn ich nicht an Gott glauben würde, wäre ich überzeugt, daß die katholische Kirche kurz vor ihrem Ende steht“. (Eintrag vom 23. November 1962)

Der schädliche Minimismus

Monsignore Joseph Clifford Fenton verwarf die „Tricks des schäbigen Minimismus“. Die Minimalisten wenden diese Tricks an, um die Lehre des Stellvertreters unseres Herrn Jesus Christus auf Erden zu verwerfen. Er schreibt in einem Beitrag mit dem Titel „Die lehrmäßige Autorität der päpstlichen Allokutionen“ in der ‚American Ecclesiastical Review ‚ über diesen Punkt wie folgt:

„Vor sechs Jahren sah sich Papst Pius XII. mit einer Situation konfrontiert, in der einige der Männer, die privilegiert und verpflichtet waren, die Wahrheiten der heiligen Theologie zu lehren, ihre Position und ihren Einfluss verdreht und die Lehren des Heiligen Stuhls über das Wesen und die Verfassung der katholischen Kirche bewusst missachtet hatten. Und als er erklärte, dass es falsch ist, einen Punkt zu diskutieren, der bereits vom Heiligen Vater entschieden wurde, nachdem diese Entscheidung in seiner ‚Acta‘ veröffentlicht wurde, nahm er Kenntnis von der bestehenden Praxis und verurteilte sie.

Es gab tatsächlich Individuen, die den päpstlichen Lehren widersprachen. Sie waren so zahlreich und einflussreich, daß sie die Abfassung von ‚Humani generis‘ notwendig machten, um ihren Aktivitäten entgegen zu wirken. Diese Personen stellten weiterhin Lehren auf, die der Souveräne Papst in früheren Verlautbarungen abgelehnt hatte. Der Heilige Vater war also durch diese Umstände gezwungen, die Beendigung der Debatte unter den Theologen über Themen zu fordern, die bereits durch päpstliche Entscheidungen entschieden worden waren, die in der ‚Acta‘ veröffentlicht wurden.“

Die große Bedeutung der Enzyklika ‚Humanis generis‘

Im folgenden geben wir kurz gefasst die Argumentation von Msgr. Fenton wieder.

Es genügt vollständig, dass der Papst seinen Willen als Oberster Pontifex ausreichend deutlich zum Ausdruck bringt, um damit alle Katholiken zu verpflichten. Nach Msgr. Fenton, der sich dabei auf Papst Pius XII. stützt, hat alles, was die Päpste in ihre ‚Acta‘ aufnehmen, autoritative Geltung. Damit bindet er „alle Glieder der universalen Kirche“, auch wenn es sich dabei um Ansprachen (Allokutionen) handelt, die zunächst nicht direkt an die Gesamtkirche gerichtet waren. Die Aufnahme in die ‚Acta‘ macht sie zur verbindlichen Lehre. Das bedeutet, dass alle, die zur Kirche gehören, unter schwerer Sünde verpflichtet sind, diese Entscheidung anzunehmen. Denn wenn der Papst in der ‚Acta‘ eine Frage entschieden hat, dann dürfe man darüber nicht mehr diskutieren.

Die zu berücksichtigende Frage, die Msgr. Fenton stellt, lautet:

Kann eine Rede des Papstes an eine private Gruppe, eine Gruppe, die in keiner Weise als Vertretung der römischen Kirche oder der Weltkirche verstanden werden kann, eine für die Weltkirche maßgebliche lehrmäßige Lehre enthalten?

Diese Frage können wir auch für unseren Fall etwas umformuliert stellen:

Kann ein Dokument, daß der Papst mit seiner Unterschrift an eine private Gruppe, eine Gruppe, die in keiner Weise als Vertretung der römischen Kirche oder der Weltkirche verstanden werden kann, eine für die Weltkirche maßgebliche lehrmäßige Lehre enthalten?

Die klare und unmissverständliche Antwort auf diese Frage ist nach Msgr. Fenton in der Enzyklika ‚Humani generis‘ des Heiligen Vaters Pius XII. vom 12. August 1950 enthalten. Gemäß diesem Dokument schreibt Msgr. Fenton:

„Wenn die Hohen Päpste in ihrer ‚Acta‘ darauf achten, eine Entscheidung über einen bisher umstrittenen Punkt zu treffen, ist es für alle offensichtlich, daß dieser Punkt nach Ansicht und Willen derselben Päpste nicht mehr als eine Frage angesehen werden kann, die Theologen untereinander frei diskutieren können“.

Die vom Papst in der ‚Acta‘ niedergelegte Lehrentscheidung ist autoritativ

‚Humani generis‘ erinnert uns daran, dass die in der ‚Acta‘ des Heiligen Vaters nieder gelegten Lehrentscheidungen offensichtlich „gemäß dem Verstand und Willen“ der Päpste, die diese Entscheidungen getroffen haben, autoritativ sind. Wo immer es ein Lehrurteil gibt, das in der ‚Acta‘ eines souveränen Papstes zum Ausdruck kommt, ist es klar, dass der Papst diese Entscheidung als maßgeblich ansieht und will, dass es so ist.

„So ist in der Lehre von ‚Humani generis‘ jede lehrmäßige Entscheidung des Papstes, die in seiner ‚Acta‘ enthalten ist, autoritativ. Nun sind viele der vom Souveränen Papst an private Gruppen vorgenommenen Allokutionen in der „Acta“ des Souveränen Papstes selbst als Teil der ‚Acta apostolicae sedis‘ enthalten. Daher ist jede lehrmäßige Entscheidung, die in einer dieser Allokationen getroffen wird und in der ‚Acta‘ des Heiligen Vaters veröffentlicht wird, verbindlich und bindend für alle Glieder der Gesamtkirche.“

Es handelt sich, nach den Worten von ‚Humani generis‘, um eine verbindliche lehrmäßige Entscheidung. Denn die römischen Päpste haben in ihrer ‚Acta‘ etwas Lehrmäßiges hinzugefügt, was bisher umstritten war. „Wenn diese Bedingung erfüllt ist, selbst bei einer Allokution, die ursprünglich an eine private Gruppe gerichtet ist, aber später als Teil der ‚Acta‘ des Heiligen Vaters veröffentlicht wurde, wurde der Gesamtkirche ein autoritatives doktrinelles Urteil vorgestellt. Alle in der Kirche sind verpflichtet, diese Entscheidung unter Strafe schwerer Sünde zu akzeptieren.“

Mit der Aufnahme des freimaurerischen Dokuments in die ‚Acta‘ ist seine in ihr enthaltene Lehre autoritativ

„Wenn der Papst nun in seiner ‚Acta‘ als Teil der katholischen Lehre oder als echte Lehre der katholischen Kirche eine These darlegt, die bisher in den Schulen der heiligen Theologie sogar legitimer Weise abgelehnt wurde, trifft er offensichtlich eine lehrmäßige Entscheidung. Dies gilt sicherlich auch dann, wenn der Papst bei seiner Aussage nicht ausdrücklich behauptet, dass er ein lehrmäßiges Urteil erlässt, und natürlich auch dann nicht, wenn er sich nicht auf das Bestehen einer Kontroverse oder Debatte darüber unter Theologen bis zum Zeitpunkt seiner eigenen Verkündung bezieht.“

Obwohl es nichts Neues war, bekräftigte Papst Pius XII. eine unumkehrbare Lehre, die Teil des Heiligen Glaubensgutes ist. Diese Tatsache nun hat sich Herr Bergoglio zu Nutzen gemacht. Er hat nämlich beschlossen, eine im Dokument “Über die menschliche Brüderlichkeit für den Weltfrieden‘ enthaltene bisher gegenteilige Lehre in die ‚Acta Apostlicae Sedis‘ einzufügen. Diese Lehre, wir wiederholen es hier, lautet:

„Der Pluralismus und die Vielfalt der Religionen, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Rasse und der Sprache sind von Gott in seiner Weisheit gewollt, durch die er die Menschen geschaffen hat. Diese göttliche Weisheit ist die Quelle, aus der sich das Recht auf Glaubensfreiheit und die Freiheit, anders zu sein, ableitet.“

Diese Blasphemie und Irrlehre ist nun offiziell Glaubensgut der freimaurerischen Konzilskirche. Damit, so schlussfolgern wir, sind diejenigen, die Jorge Bergoglio als „Papst“ anerkennen, verpflichtet, ihm zu gehorchen und seine neue Lehre anzuerkennen. Damit ist eine Kontroverse unter Theologen bzw. Laien-Theologen über eine Lehre, dass „bisher umstritten“ war, nach Aussage von Msgr. Fenton und Pius XII. nun nicht mehr möglich.

Tags: Freimaurerei
Pius IX. Der Syllabus von 1864
Vom Räuberkonzil zur Räuberkirche (1962-1965)