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Die Stellung der Kirche zur Sodomie

Die Stellung der Kirche zur Sodomie: der hl. Papst Leo IX.
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Die Stellung der Kirche zur Sodomie – Teil 1

Die Stellung der katholischen Kirche zur Sodomie im ersten Jahrtausend

Die massive Propagierung der Sodomie, die bewusste Verführung der Jugend zu diesem widernatürlichen Laster sowie die Gesetzgebung der gottlosen Regierungen, die Heilung von diesem Laster zu kriminalisieren, haben letztendlich das Ziel, Gott und seine Schöpfung zu verhöhnen. Damit einher geht die Verfolgung derjenigen, die die Morallehre der katholischen Kirche noch öffentlich verteidigen. Doch ist damit die katholische Morallehre ungültig geworden? Sicher nicht. Denn wie wir im Folgenden zeigen wollen, ist die Stellung der Kirche zur Sodomie eindeutig und über die Jahrhunderte immer gleich. Da kann auch der jeweilige Zeitgeist oder eine Zeitepoche wie die Renaissance nichts an der unabänderlichen Lehre der Kirche zur Sodomie ändern. Zur Klärung des Begriffes Sodomie verweisen wir auf den Lexikoneintrag.

Die Strafen über die Sodomiten im Alten Testament

Bereits im Alten Testament bei den Juden ist die Verurteilung der Sodomie als widernatürliche und götzendienerische Handlung dokumentiert. In der Heiligen Schrift erfahren wir auch über die Strafen, die Gott verhängt hat. Am bekanntesten ist die Vernichtung von Sodoma und Gomorrha. Aber auch über die fast vollständige Vernichtung der Kanaaniter und des Stammes der Benjaminiten wird dort berichtet.

Auch im Neuen Testament warnen uns die heiligen Apostel in Bezug auf die himmelschreiende Sünde der Sodomie. Die Sodomie wird dort als Gräuel vor dem Herrn verurteilt.

Gestützt auf die biblischen Lehren und dem mosaischen Gesetz zur Strafe der Sodomie im Alten Testament sowie den Aussagen der heiligen Apostel haben die Kirchenväter des frühen Christentums ebenfalls die Sodomie scharf verurteilt.

Die Verurteilungen der frühen Kirche auf Konzilien

Im Folgenden stützen wir uns auf die Informationen, die Randy Engel in ihrem Buch „Rite of Sodomy“ zusammengetragen hat. Dabei wird der krasse Unterschied deutlich zwischen der Auffassung der Kirche Christi und der Auffassung der sodomitischen Konzilskirche unter Jorge Bergoglio. Bereits die frühen Päpste haben allgemeine kirchliche Dekrete und später Kanones sowie Pastoral- und Bußkodizes zur Morallehre verfasst. Auf einer Reihe von Synoden und Konzilien wurden die Dekrete in Glaubens- und Sittenfragen, einschließlich der Unmoral aller sodomitischen Handlungen, der Weltkirche bekannt gemacht. Außerdem haben die frühen Kirchenväter kraft ihrer Autorität Stellung zu dem Laster der Sodomie genommen.

Auf dem Konzil von Ancira (Ancyra), das 314 in Kleinasien stattfand, wurden in den Kanones 16 und 17 sowohl für Sodomie als auch für Bestialität schwere Strafen nach Alter und Zustand vorgeschrieben. Die Bischöfe wurden angewiesen, diese abscheulichen Praktiken im Volk auszurotten.

Auf dem spanischen Konzil von Elvira (805-306) verurteilte die Kirche sodomitische Handlungen, insbesondere die Päderastie, und schloss denjenigen, der Knaben Gewalt antat (stuprotores puerorum), von der Kommunion aus, selbst wenn er im Sterben lag (articulo mortis).

Besondere Bestimmungen der Strafe für die Sodomiten

Für diejenigen, die diese Handlungen vor ihrem 20. Lebensjahr begangen hatten, wurden besondere Bestimmungen erlassen. Darunter fielen 15 Jahre Buße und eine fünfjährige Bewährungszeit, bevor die Übeltäter wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen wurden und die Heilige Kommunion empfangen konnten. Für diejenigen, die 20 Jahre und älter und verheiratet waren, wurde die Bußzeit auf 25 Jahre verlängert. Und für Verheiratete, die älter als 50 Jahre waren, wurde der Empfang der Heiligen Kommunion erst zum Zeitpunkt des Todes wieder erlaubt.

Um die Strafe dem Verbrechen anzupassen, wurden sowohl Laien als auch Kleriker bei Sexualverbrechen wie bei Sakrileg, Gewalt, Verführung und Verderbnis von Jugendlichen härter bestraft.

Straftäter, darunter auch aus dem Priesteramt entlassene Geistliche, wurden häufig den staatlichen Behörden zur Bestrafung übergeben. Doch zogen es die der Sodomie für schuldig befundenen Straftäter oft vor, von der Kirche und nicht von weltlichen Gerichten verurteilt zu werden. Denn die Kirche galt zwar bei den Übeltätern als strenger Richter. Aber sie war auch als barmherziger als die weltlichen Gerichte angesehen.

Die römisch-katholische Kirche hat in Bezug auf sexuelle Sünden im allgemeinen stets die Privatbeichte gefordert. Die Sünde der Sodomie dagegen war eine „vorbehaltene“ Sünde, d.h. der Pönitent musste sie dem Papst oder einem Bischof beichten. Diese Verfahrensweise wurde in verschiedenen Epochen der Kirche praktiziert.

Frühe Kirchenväter verurteilten das Laster der Sodomie

Zu den Kirchenvätern der frühen Kirche, die Sodomie und Päderastie in ihren Schriften und Predigten ausdrücklich verurteilten, gehörten der heilige Athanasius, der heilige Johannes Chrysostomus und der heilige Augustinus.

Der hl. Athanasius geißelte die Sodomie

Über die homosexuelle Affäre des Kaisers Hadrian mit dem jungen und schönen Antinoos schrieb der heilige Athanasius (296-373), Bischof von Alexandria, Kirchenlehrer und Bekämpfer des Arianismus, im Jahr 350 nach Christus:

„Und ein solcher ist der neue Gott Antinoos, der des Kaisers Hadrian Lakai und Sklave seiner ungesetzlichen Lust war; ein Unglücklicher, den jene, die ihn auf Geheiß des Kaisers und aus Furcht vor seiner Rache anbeteten, als Menschen erkannten und bekannten, und zwar nicht als guten oder verdienstvollen Menschen, sondern als ein schäbiges und abscheuliches Werkzeug der Lust seines Herrn.

Dieser schamlose und skandalöse Knabe starb in Ägypten, als der Hof dort war; und sogleich erließ seine kaiserliche Majestät einen Befehl oder ein Edikt, das von seinen lieben Untertanen strikt verlangte und befahl, seinen verstorbenen Pagen als Gottheit anzuerkennen und ihm als solcher seinen Anteil an göttlicher Verehrung und Ehrung zukommen zu lassen: ein Beschluss und Akt, der der Welt wirksamer verkündete und bezeugte, wie sehr die widernatürliche Leidenschaft des Kaisers den üblen Gegenstand derselben überlebte und wie sehr sein Herr dem Andenken gewidmet war, als dass er sein eigenes Verbrechen und seine Verurteilung festhielt, seine Schande und Schmach verewigte und der Menschheit ein dauerhaftes und berüchtigtes Beispiel für den wahren Ursprung und die Herkunft aller Abgötterei hinterließ.“

Der heilige Athanasius zögerte nicht, seinen Erzfeind Arius, den abgesetzten Priester der Kirche von Alexandria, als „verweichlicht“ zu bezeichnen. Der Begriff ‚verweichlicht‘, ‚Weichling‘ oder ‚Verweichlichter‘ war ein Synonym für ‚Sodomit‘. Wir finden dies in Übersetzungen der Heiligen Schrift anstelle von ‚Hurer‘ (3. Kg. 14, 24; 3. Kg. 15,12; 4. Kg. 23,7). Die häretische Lehre des Arius wurde von dem mächtigen Eunuchen Eusebius vertreten, dem Großkämmerer am byzantinischen Kaiserhof unter Kaiser Konstantin und später unter seinem Sohn Constantius I.

Der hl. Chrysostomus prangerte ebenfalls die Sodomie an

Der heilige Johannes Chrysostomus (344?-407), Patriarch von Konstantinopel und ebenfalls Kirchenlehrer, griff die widernatürlichen Begierden der Sodomiten öffentlich unerbittlich an. Er prangerte die Sodomiten an, die „einen unfruchtbaren Beischlaf erdacht hatten, der nicht auf die Zeugung von Kindern abzielte.“ Außerdem griff er die Päderasten an, „die in die Kirche kamen, um mit lüsterner Neugierde auf schöne Jünglinge zu blicken!“ Er beschrieb die Sodomie als eine unverzeihliche Beleidigung der Natur und als eine Sünde, die die Seele im Körper zerstört.

Er beschrieb die Sodomie auch als „die Hölle, die vor ihrer Zeit erscheint“.

Der heilige Augustinus kämpfte gegen die Sodomie

Auch der heilige Augustinus kämpfte gegen die Sodomie und erklärte, das Laster müsse bestraft werden, wo und wann immer es auftrete:

„Vergehen gegen die Natur sind überall und zu allen Zeiten zu verabscheuen und sollten bestraft werden.“ Solche Vergehen waren auch die der Sodomiten. Augustinus betonte, dass, selbst wenn alle Völker sie begehen sollten, sie alle doch durch das göttliche Gesetz des gleichen Verbrechens für schuldig zu betrachten seien. Die Menschen sind nämlich nicht so gemacht, „dass sie einander jemals auf diese Weise misshandeln sollten. Denn die Gemeinschaft, die zwischen Gott und uns sein sollte, wird verletzt, wenn die Natur, deren Urheber er ist, durch verkehrte Begierden verunreinigt wird.“

Unter besonderer Bezugnahme auf den ersten Brief des hl. Paulus an die Römer (Röm 1, 26) bemerkte der heilige Augustinus:

„Dennoch strafst du die Sünden, die die Menschen gegen sich selbst begehen, denn wenn sie gegen dich sündigen, begehen sie auch Ungerechtigkeit gegen ihre eigene Seele. Die Ungerechtigkeit belügt sich selbst, indem sie die Natur, die du geschaffen und bestimmt hast, verdirbt oder verkehrt.

Und das tun sie, wenn sie von den erlaubten Dingen unmäßig Gebrauch machen, oder wenn sie lüstern nach den verbotenen Dingen verlangen, ‚wider die Natur‘, oder wenn sie sich der Sünde schuldig machen, indem sie mit Herz und Stimme gegen dich wüten, sich gegen dich auflehnen, ‚gegen die Stacheln treten‘, oder wenn sie die Achtung vor der menschlichen Gesellschaft ablegen und sich in dreister Weise an Verschwörungen und Fehden nach ihren eigenen Vorlieben und Abneigungen ergötzen.“

Der hl. Basilius von Cäsarea zur Sodomie im Ordensleben

Aus Sorge um das Seelenheil der Mönche haben die frühen Kirchenväter das Thema Sodomie und Päderastie im Ordensleben ernsthaft erwogen und diskutiert. Sodomie in klerikalen Kreisen ist in Zeiten allgemeinen Verfalls und moralischer Verderbtheit in der Gesellschaft ein Spiegelbild der jeweiligen Zeit. Dabei handelt es sich nur in wenigen Fällen um ein spezifisches Versagen von Klerikern und Mönchen.

Der heilige Basilius von Cäsarea, Patriarch der Mönche des Ostens im 4. Jahrhundert und einer der vier großen Kirchenlehrer des Ostens, vertrat folgende Ansicht:

„Der Kleriker oder Mönch, der Jugendliche oder Knaben belästigt oder beim Küssen oder einer anderen Schandtat ertappt wird, soll öffentlich ausgepeitscht, seiner Krone [Tonsur] beraubt und, nachdem ihm der Kopf rasiert wurde, mit Speichel beschmiert werden; er soll in Ketten gelegt und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden. … danach soll er in einer separaten Zelle unter der Aufsicht eines weisen Ältesten mit großer geistlicher Erfahrung leben … er soll Gebete, Wachen und Handarbeiten verrichten, immer unter der Aufsicht von zwei geistlichen Brüdern, ohne dass ihm erlaubt wird, irgendeine Beziehung … zu jungen Menschen zu haben.“

Die öffentliche Auspeitschung, die den beleidigenden Kleriker oder Mönch der Lächerlichkeit preisgibt, stellte praktisch sicher, daß der Sodomit niemals ein Amt in der Kirche bekleiden wird.

Diese Anweisungen des heiligen Basilius waren wohl die Norm im Kampf gegen die Sodomie im Ordensleben. Sie waren in ihren Konsequenzen schnell und schmerzhaft, wenn der beschuldigte Kleriker sich gleichgeschlechtlicher Aktivitäten schuldig gemacht oder dies versucht hatte.

Das Dekret zur Sodomie des hl. Papstes Sicirius

Der heilige Papst Siricius (384-399) hatte am 10. Februar 385 Richtlinien über die Normen für die Priesterweihe erlassen. Darin ging es auch um die Frage, ob ein Laie, der sich der Päderastie oder Sodomie schuldig gemacht hatte, die Priesterweihe beantragen und empfangen konnte:

„Wir halten es für ratsam, festzulegen, dass, wie es nicht jedem erlaubt sein soll, eine den Klerikern vorbehaltene Buße zu tun, es auch einem Laien niemals erlaubt werden soll, nach Buße und Versöhnung zu den klerikalen Ehren aufzusteigen. Denn obwohl sie von der Ansteckung aller Sünden gereinigt sind, sollen diejenigen, die früher einer Vielzahl von Lastern gefrönt haben, nicht die Instrumente zur Spendung der Sakramente erhalten.“

Wer also als Laie einmal dem Laster der Sodomie in irgendeiner Form verfallen war, obwohl er seine Buße verbüßt hatte, sollte nicht in den Klerikerstand eintreten dürfen.

Der Text des Dekrets von Papst Siricius über zentrale Aspekte der Kirchenzucht und des klerikalen Zölibats ist von besonderer Bedeutung. Denn es ist das älteste vollständig erhaltene päpstliche Dekret, welches eine verbindliche Entscheidung von Fragen der Disziplin und des Kirchenrechts beinhaltete. Damit wird auch deutlich, dass der Papst im Bewusstsein seiner höchsten kirchlichen Autorität und seiner pastoralen Fürsorge auch in der Frage der Sodomie für alle Kirchen sprach.

Das römische Recht ist Grundlage für die Anti-Sodomie-Gesetzgebung

Die Predigten und Schriften dieser frühen Kirchenväter, die im 2. Jahrhundert begannen und bis ins späte 5. Jahrhundert andauerten, zusammen mit den Edikten der frühen Päpste hatten auch im Bereich der Sexualmoral ihren Einfluss an den römischen Kaiserhöfen sowohl im Westen als auch im Osten.

In der Tat sind die Namen vieler dieser frühen Kirchenväter, insbesondere die des heiligen Athanasius, des heiligen Johannes Chrysostomus und des heiligen Ambrosius, in den Chroniken des kaiserlichen Hofes des frühen Reiches verzeichnet.

Zu der Zeit, als Konstantin der Große 312 den Thron bestieg, sah das römische Recht den eingefleischten Sodomiten bereits als Gefahr für Kirche und Staat an. Sodomitische Handlungen, insbesondere Päderastie und sodomitische Vergewaltigung, wurden unter die Kategorie der Kapitalverbrechen gestellt. So kam es, dass das römische Recht, das vom alten mosaischen Gesetz beeinflusst war, natürlich auch vom Christentum unterstützt wurde. Das römische Recht kann deshalb als Grundlage für die Anti-Sodomie-Gesetzgebung in Italien und ganz Europa vom dritten Jahrhundert an bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts angesehen werden.

Die Anti-Sodomie-Gesetze im weströmischen Reich

Am 16. Dezember 342 erließen die Söhne Konstantins, Konstantin II. und sein jüngerer Bruder Constans, ein Anti-Sodomie-Dekret. Es stellte z. B. unter Strafe, wenn ein verheirateter Mann aus freien Stücken die Rolle einer Frau, d. h. die Rolle des passiven Partners in einer sodomitischen Beziehung, spielte. Sodomitische Prostitution wurde jedoch nicht völlig verboten. Auch Eunuchen waren von dem Gesetz ausgenommen, da sie als kastrierte Männer als androgyne Wesen und nicht als echte Männer angesehen wurden.

Der zweite Sohn des Kaisers, Constantius II., ein Beschützer der Arianer und Verfolger des heiligen Athanasius, erließ auch eine kleine Anti-Sodomie-Gesetzgebung. Jeder Mann wurde streng bestraft, der eine Verweichlichte (wörtlich: eine Frau) heiratete und dann zuließ, dass sein eigener Körper von diesem verweichlichten Mann penetriert wurde. Diese recht merkwürdige sexuelle Konstellation, d. h. die „Heirat“ eines Mannes mit einem männlichen Eunuchen, der die Rolle einer „Ehefrau“ übernehmen sollte, war bereits zu jener Zeit nicht unbekannt.

Spätere Kaiser sowohl des ost- als auch des weströmischen Reiches verschärften und erweiterten die Anti-Sodomie-Gesetze.

Die Anti-Sodomie-Gesetze im oströmischen Reich

Im östlichen Reich wurde unter dem christlichen Kaiser Theodosius I. (379-395) am 14. Mai und am 6. August 390 in der römischen Minerva-Halle ein kaiserlicher Erlass bezüglich der Sodomie veröffentlicht. Dieser Erlass besagte, daß jeder Mann, einschließlich Prostituierter und Eunuchen, der es zuließ, dass sein Körper wie der einer Frau benutzt wurde (anale Penetration), den Flammen übergeben werden sollte. Die Todesstrafe wurde auch für diejenigen verhängt, die einen Mann zur sodomitischen Prostitution zwangen.

Kaiser Theodosius II. (408-450) ordnete im Jahr 438 das berühmte Theodosianische Gesetzbuch (9,7,6) an, das den Tod aller Männer ohne Unterschied anordnete, die es zuließen, dass ihr Körper wie eine Frau benutzt wurde, d. h. die in einer sodomitischen Beziehung die passive Rolle übernahmen.

Im Oströmischen Reich dauerte die Herrschaft der byzantinischen Kaiser bis zum Fall von Konstantinopel im Jahr 1453. Der größte dieser Herrscher des späteren Reiches war Justinian I. Das dauerhafteste Vermächtnis dieses christlichen Kaisers an die Welt war die Kodifizierung des römischen Rechts. Es diente später als Vorbild für das ‚Common Law System‘ in England und der Neuen Welt.

Der Justinianische Kodex

Der Justinianische Kodex, ein wohlgeordneter und vollständiger Kodex des gesamten römischen Rechts der Vergangenheit und Gegenwart, einschließlich des alten Theodosianischen Kodex mit seinen Anti-Sodomie-Gesetzen, erschien in seiner endgültigen und vollständigen Form im Jahr 534.

Männliche sodomitische Handlungen wurden sowohl als Sünden gegen Gott als auch als Verbrechen gegen den Staat angesehen. Die höchste Strafe war die Todesstrafe, die jedoch nur für die Verstockten und Unbußfertigen verhängt wurde. Denn das Christentum mäßigte die Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit. Obwohl das Gesetz vorsah, dass die Krone das Recht hatte, unabhängige Maßnahmen zu ergreifen, war es die Kirche, die eine allgemeine Gerichtsbarkeit über sodomitische Straftäter ausübte. Sie auferlegte den von ihren Gerichten Verurteilten ihre eigene kirchliche Strafe.

Nach der neuen Verfassung, die sowohl Blasphemie als auch Sodomie stark geißelte, musste ein Mann, der sich eines Aktes der ‚peccata contra naturam‘ mit einem anderen Mann schuldig gemacht hatte, seine Todsünde in Anwesenheit des Allerheiligsten Patriarchen beichten. Danach musste er die ihm auferlegte Buße tun, um eine zivile Bestrafung abzuwenden. Das öffentliche Bekenntnis machte es für einen der Sodomie für schuldig befundenen Laien oder Kleriker praktisch unmöglich, in das Priester- oder Ordensleben einzutreten oder in einen höheren kirchlichen Rang aufzusteigen.

Der Justinianische Kodex war besonders wirksam gegen die antiken griechisch-römischen Praktiken der Päderastie und der Sodomiten- und Kinder-Prostitution.

Die Entwicklung der Bußtexte

In den späteren Jahren des 6. und 7. Jahrhunderts begann auch die Kirche, eine größere Rolle bei der Verurteilung sündiger Handlungen zu übernehmen. Mit der zunehmenden Praxis der Privatbeichte begannen die Beichtväter, die Hilfe von Bußbüchern in Anspruch zu nehmen.

Diese Bußtexte, die vermutlich fränkischen Ursprungs waren, listeten einfach die genaue Art der Sünde auf und beschrieben sie kurz. Sie stellten die objektive Schwere der Sünde fest und empfahlen geeignete Bußmaßnahmen, die das Alter des Pönitenten und die besonderen Umstände der Begehung der Tat berücksichtigten. Sie umfasste nicht nur Handlungen zwischen zwei Männern oder zwischen einem Mann und einem Jungen, sondern auch Sodomie zwischen einem Mann und einer Frau.

Der heilige Papst Gregor der Große verurteilte sodomitische Handlungen und Begierden

Papst Gregor I. betrat mit seiner Lehre zur Sodomie kein Neuland, sondern fasste vielmehr die Lehren der früheren Väter des Ostens und des Westens zu Beginn des Mittelalters über das Wesen des Verbrechens zusammen. Unter Verwendung des alttestamentlichen Textes aus Genesis 19,1-25, der das schreckliche Schicksal von Sodoma und Gomorrha beschreibt, erklärte der Papst:

„Schwefel erinnert an die üblen Befehle des Fleisches, wie die Heilige Schrift selbst bestätigt, wenn sie von dem Feuer- und Schwefelregen spricht, den der Herr über Sodom ausgießt. Er hatte beschlossen, damit die Verbrechen des Fleisches zu bestrafen, und gerade die Art der Bestrafung betonte die Schande dieses Verbrechens, da Schwefel Gestank ausstößt und Feuer brennt. Es war also nur gerecht, dass die Sodomiten, die vor perversen Begierden brannten, die aus dem üblen Geruch des Fleisches stammten, gleichzeitig durch Feuer und Schwefel umkamen, so dass sie durch diese gerechte Strafe das Böse erkennen mussten, das sie unter dem Antrieb einer perversen Begierde begangen hatten.“

Papst Gregor hatte nicht nur den Akt der Sodomie als „Verbrechen“ verurteilt, sondern auch die Begierden der Sodomiten als „pervers“ angeprangert. Somit sind lüsterne sodomitische Gedanken und Wünsche, die vorsätzlich gehegt werden, auch wenn der Akt nicht vollzogen wird, nicht nur sündig, sondern auch unnatürlich und pervers.

Sodomie als Laster und Verbrechen im Mittelalter

Während des gesamten Mittelalters, einschließlich der Regierungszeit von Karl dem Großen, König der Franken (768-814) und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (800-814) und weit darüber hinaus, blieb der moralische und rechtliche Status der Sodomie im Wesentlichen derselbe: Die Kirche betrachtete die Sodomie stets als ein besonderes Übel und immer als moralische Sünde, wenn sie freiwillig begangen wurde.

Auch der Staat betrachtete Sodomie als Verbrechen, wenngleich die Todesstrafe in der Regel sodomitischen Handlungen wie der Verführung von Jugendlichen, Gewalttaten einschließlich sodomitischer Vergewaltigung oder Blasphemie vorbehalten war. In solchen Fällen, in die Kleriker und Mönche verwickelt waren, wurden die Täter zunächst des Amtes enthoben, von der Kirche bestraft und dann zur endgültigen Verurteilung an die Krone übergeben.

Das spanische westgotische Gesetzbuch von 600 (Lex visigothical) sah eine besonders harte Strafe vor, indem es anordnete, dass sodomitische Straftäter, die sich „fleischlich mit Männern vereinigten“, vor dem Tod kastriert werden sollten. Wenn sie verheiratet waren, sollten ihre Güter sofort an ihre Kinder oder Erben vererbt werden.

Auf dem Konzil von Toledo im Jahr 693 forderte der gotische König von Spanien, Egica, den Klerus auf, die sodomitischen Praktiken energisch zu bekämpfen und „… dieses obszöne Verbrechen, das von Männern begangen wird, die mit Männern schlafen, entschieden auszurotten, deren schreckliches Verhalten die Gnade des ehrlichen Lebens verdirbt und den Zorn des obersten Richters des Himmels hervorruft“.

Die Stellung der Kirche zur Sodomie Teil 2

Petrus Damianus und sein Buch Gomorrha

Die Definition von Homosexualität in der Renaissance wurde von Kirche und Staat mit dem Begriff „Sodomie“ umschrieben. Sodomie war ein Sammelbegriff für alle Handlungen, die nicht der Fortpflanzung dienten; außerdem galten homosexueller Sex, Sex mit Mitgliedern des Klerus, Akte der Bestialität und Geschlechtsverkehr in jeder Stellung, die nicht die von der Kirche anerkannte Missionarsstellung war, als Sodomie angesehen.

(Quelle: https://openworks.wooster.edu/cgi/viewcontent.cgi?referer=&httpsredir=1&article=1003&context=blackandgold)

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (1825–1895) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männliche Homosexueller, Urninde für weibliche Homosexuelle) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Der heilige Petrus Damianus – Moralreformer des elften Jahrhunderts

Die Moral des Klerus war im 9. Jahrhundert im mittelalterlichen Europa extrem gesunken. In den folgenden 300 Jahren bis zur Zeit der gregorianischen Reformen in der Mitte des 12. Jahrhunderts waren die massive Verletzung des Keuschheits-Gelübdes durch Priester, Mönche und Nonnen und die Zunahme von Sodomie und Päderastie unter den Ordensleuten nach der Krise des Wuchers und der Simonie die größten Probleme der katholischen Kirche.

Der liebe Gott hat in seiner unendlichen Barmherzigkeit immer dann, wenn die Heilige Mutter Kirche einen großen Bedarf an einer besonderen Art von Heiligen für ein bestimmtes Zeitalter hatte, diese Heiligen hervorgebracht. So wurde im Jahr 1007 n. Chr. in der antiken römischen Stadt Ravenna in einer adligen, aber armen Familie ein Junge geboren, der ein Kirchenlehrer, ein Vorläufer der Hildebrandinischen Reform in der Kirche und eine Schlüsselfigur bei der moralischen und geistigen Reformation des laxen und inkontinenten Klerus seiner Zeit werden sollte.

Dieser besondere Heilige war Petrus Damianus.

Die Schrift ‚Liber Gomorrhianus‘ – eine mittelalterliche Abhandlung über Sodomie

Zu den berühmtesten Schriften des heiligen Petrus Damianus gehört sein langes Traktat Brief 31, das Buch Gomorrha (Liber Gomorrhianus) aus dem Jahr 1049 n. Chr. Es enthält die ausführlichste Abhandlung und Verurteilung der klerikalen Päderastie und sodomitischer Praktiken durch einen Kirchenlehrer. Seine Abhandlung über das Laster der Sodomie im Allgemeinen und der klerikalen Sodomie und Päderastie im Besonderen war in einem schlichten und unverblümten Stil verfasst, der für die Leser gut lesbar war. Außerdem ist der Inhalt klar und leicht verständlich.

Im Einklang mit der traditionellen kirchlichen Lehre, die seit der Zeit der Apostel überliefert ist, vertrat der hl. Petrus Damiani die Auffassung, dass alle sodomitischen Handlungen Verbrechen gegen die Natur und somit Verbrechen gegen Gott sind, der bekanntlich der Urheber der Natur ist.

Dieser Heilige kümmerte sich deshalb in der Frage der sexuellen Unmoral im Klerus in erster Linie um die Interessen Gottes und nicht um die der Menschen. Seine Abhandlung über die Sodomie in den Reihen des Klerus macht dies deutlich. Seine besondere Verurteilung der päderastischen Verbrechen von Klerikern an Jungen und Männern, einschließlich derer, die sich auf die Weihe vorbereiten, ist höchst aktuell.

Niemand sollte schockiert sein über die Strenge, mit der der hl. Damian die klerikalen Sodomie-Paktiken verurteilte. Der Heilige schlug dem hl. Papst Leo IX. für solche Praktiken harte Strafen vor.

Seine Abhandlung ist sicherlich eine meisterhafte Widerlegung der heutigen Sodomiten-Apologeten, die behaupten, dass die frühen Kirchenväter das Wesen der Sodomie angeblich nicht verstanden hätten. Wie Damians Werk zeigt, ist die Erniedrigung der menschlichen Natur, wie sie in sodomitischen Handlungen zum Ausdruck kommt, vielmehr ein universelles Phänomen, das Zeit, Ort und Kultur übersteigt.

Die Bischöfe und Ordensoberen tragen die Verantwortung für die Ausrottung dieses Lasters

Ein beherrschendes Thema in Damians Werk war das Beharren des Heiligen auf der Verantwortung des Bischofs oder Ordensoberen, das Laster der Sodomie in seinen Reihen einzudämmen und auszurotten. Er nahm kein Blatt vor den Mund, wenn er jene Prälaten verurteilte, die sich weigerten oder es versäumten, gegen die klerikalen Sodomie-Praktiken vorzugehen, sei es aus moralischer Gleichgültigkeit. Oder sei es aus Unfähigkeit, sich einer geschmacklosen und möglicherweise skandalösen Situation zu stellen.

Weitere Themen, die der heilige Petrus Damian ansprach und die heute von besonderer Bedeutung sind, sind:

– Das Problem der sodomitischen Bischöfe oder Ordensleiter, die ihre „geistlichen Söhne“ zu Sodomie verleiten.

– Der sakrilegische Gebrauch der Sakramente durch sodomitische Kleriker und Ordensleute.

– Die besonderen Probleme für die Kirche im Zusammenhang mit der Verführung von Jugendlichen durch klerikale Päderasten.

– Das Problem der offenkundig laxen Anwendung der Kanones und Bußgelder für Kleriker und Ordensleute, die damit den schwer sündhaften Charakter sodomitischer Handlungen verhöhnen.

Die Motivation für eine Abhandlung über die Sodomie

Als der heilige Petrus Damian seinen Brief 31, das Buch Gomorrha, dem heiligen Papst Leo IX. vorlegte, machte er deutlich, dass sein erstes und wichtigstes Anliegen die Rettung der Seelen war. Obwohl das Werk speziell an den Heiligen Vater gerichtet war, war seine Verbreitung für die Weltkirche bestimmt, insbesondere für die Bischöfe des weltlichen Klerus und die Ordensoberen.

In seiner Einleitung machte der Heilige deutlich, dass die göttliche Berufung des Apostolischen Stuhls das Wohl der Seelen“ zu seinem Hauptanliegen macht. Deshalb bat er den Heiligen Vater, gegen „ein gewisses abscheuliches und höchst schändliches Laster“ vorzugehen. Unverblümt bezeichnete er die Sodomie als „das verpestete Krebsgeschwür der Sodomie“, das sowohl die Seelen der Kleriker als auch die Herde Christi in seiner Region verwüstet, bevor Gott seinen gerechten Zorn auf die Menschen loslässt. In dem Bewusstsein, dass die bloße Erwähnung des Wortes Sodomie für den Heiligen Vater ekelerregend sein musste, fragte er dennoch in unverblümter Offenheit:

„…Wenn ein Arzt vor der Ansteckung mit der Pest entsetzt ist, wer wird dann wohl den Kauter schwingen? Wenn er zimperlich wird, wenn er das Heilmittel anwenden will, wer wird dann die angeschlagenen Herzen wieder gesund machen?“

Verstockte Sodomiten werden von Gott mit Blindheit geschlagen

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, unterschied der hl. Damian zwischen den verschiedenen Formen der Sodomie und den Stadien der sodomitischen Verderbnis. Er stellte fest, dass es unter den Prälaten eine Tendenz gibt, die ersten drei Stufen des Lasters mit einer „unangemessenen Nachsicht“ zu behandeln und die Entlassung aus dem Klerikerstand nur jenen Männern vorzubehalten, die nachweislich an der analen Penetration beteiligt waren.

Das Ergebnis, so Damian, ist, dass ein Mann, der sich der „geringeren“ Grade des Lasters schuldig gemacht hat, seine milderen Strafen akzeptiert, aber frei bleibt, andere zu verunreinigen, ohne die geringste Furcht, seinen Rang zu verlieren. Das vorhersehbare Ergebnis der Nachsicht seines Vorgesetzten, so Damian, sei, dass sich das Laster ausbreite, der Schuldige in seinen unerlaubten Handlungen wagemutiger werde, weil er wisse, dass er keinen kritischen Verlust seines klerikalen Status erleiden werde, er verliere „jegliche Gottesfurcht“ und sein letzter Zustand sei schlimmer als der erste.

Damian prangerte die Dreistigkeit von Männern an, die „an den Schmutz dieser eiternden Krankheit gewöhnt sind“ und es dennoch wagen, sich für die Priesterweihe zu bewerben oder, wenn sie bereits geweiht sind, im Amt zu bleiben. War es nicht wegen solcher Verbrechen, dass der allmächtige Gott Sodoma und Gomorrha zerstörte und Onan tötete, weil er absichtlich seinen Samen auf die Erde verschüttete? fragte er. Er zitierte den Brief des heiligen Paulus an die Epheser (Eph. 5, 5) und fuhr fort: „…wenn ein unreiner Mensch überhaupt kein Erbe im Himmel hat, wie kann er dann so hochmütig sein, sich eine Ehrenstellung in der Kirche anzumaßen, die doch das Reich Gottes ist?“

Vergleich der Sodomiten mit den Bürgern von Sodoma

Der heilige Mönch verglich die Sodomiten, die die heiligen Weihen anstrebten, mit den Bürgern von Sodoma, die damit drohten, „Gewalt gegen den aufrechten Lot anzuwenden“, und die im Begriff waren, die Tür aufzubrechen, als sie von den beiden Engeln mit Blindheit geschlagen wurden und den Eingang nicht mehr finden konnten. Solche Menschen, sagte er, werden von einer ähnlichen Blindheit heimgesucht und „fallen durch das gerechte Dekret Gottes in die innere Finsternis“.

„Wenn sie demütig wären, könnten sie die Tür zu Christus finden, aber sie sind geblendet von ihrer ‚Arroganz und Einbildung'“ und „verlieren Christus aufgrund ihrer Sehnsucht nach der Sünde“ und finden nie „das Tor, das zur himmlischen Wohnung der Heiligen führt“, beklagte Damian.

Der Heilige verschonte auch nicht jene Kirchenmänner, die wissentlich Sodomiten erlauben, in die heiligen Weihen einzutreten oder in den klerikalen Rängen zu verbleiben, während sie ihr Amt weiter verunreinigen. Er wetterte gegen die „tatenlosen Vorgesetzten von Klerikern und Priestern“, und erinnerte sie daran, dass sie um sich selbst zittern sollten, weil sie „Teilhaber an der Schuld anderer“ geworden sind, indem sie zulassen, dass „die zerstörerische Plage“ der Sodomie in ihren Reihen weitergeht.

Sodomitische Bischöfe, die sich an ihren geistlichen Söhnen vergreifen

Dann folgt der bitterste Schlag, der den Bischöfen vorbehalten ist, die „diese absolut verdammenswerten Taten mit ihren geistlichen Söhnen begehen.“

„Wer kann erwarten, dass die Herde gedeiht, wenn ihr Hirte so tief in die Eingeweide des Teufels gesunken ist. … Wer macht aus einem Kleriker eine Mätresse oder aus einem Mann eine Frau? … Wer überantwortet einen Sohn, den er geistig für Gott gezeugt hat, durch seine Begierde der Sklaverei unter dem eisernen Gesetz der satanischen Tyrannei“, donnerte Damian.

Er zog eine Analogie zwischen der Verurteilung eines Vaters, der mit seiner Tochter Inzest treibt, oder eines Priesters, der mit einer Nonne „frevelhaften Verkehr“ hat, und der Verunreinigung eines Klerikers durch seinen Vorgesetzten. Dann fragt er, ob letzterer der Verurteilung entgehen und sein heiliges Amt behalten sollte? In der Tat verdient der letztere Fall eine noch schlimmere Strafe, sagte Damian, denn während es sich in den beiden vorgenannten Fällen um natürlichen Verkehr handelte, hat ein Ordensoberer, der sich der Sodomie schuldig gemacht hat, nicht nur ein Sakrileg mit seinem geistlichen Sohn begangen, sondern auch gegen das Naturgesetz verstoßen. Ein solcher Oberer verdammt nicht nur seine eigene Seele, sondern nimmt einen anderen mit sich, sagte Damian.

Klerikaler sodomitischer Missbrauch des Sakraments der Beichte

Als Nächstes prangerte Damian eine „schlaue List des Teufels“ an, die er in „seinem alten Laboratorium des Bösen“ ausgeheckt habe, und die dazu führe, dass eingefleischte klerikale Sodomiten, die ein schlechtes Gewissen haben, „einander beichten, damit ihre Schuld nicht von anderen bemerkt wird“. Wie Damian jedoch feststellte, scheinen diese Männer, obwohl sie „in große Verbrechen verwickelte Büßer“ geworden sind, durch ihre Buße nicht schlechter auszusehen. „Ihre Lippen sind nicht blass vom Fasten, ihre Körper sind nicht entkräftet von der Selbstverleugnung, und ihre Augen sind nicht rot vom Weinen über ihre Sünden“.

Der Heilige stellte die Gültigkeit solcher Bekenntnisse in Frage:

„Mit welchem Recht oder nach welchem Gesetz kann der eine den anderen binden oder lösen, wenn er durch die Bande böser Taten, die ihnen beiden gemeinsam sind, gefesselt ist?“ Er zitierte die Heilige Schrift über „die Blinden, die die Blinden führen“ (Matth. 8:4, Luk. 5:4)

Damian fuhr fort: „… es wird ganz klar, dass derjenige, der von derselben schuldhaften Finsternis bedrängt wird, mit allen Mitteln versucht, den anderen einzuladen, zum Licht der Reue zurückzukehren. Während er keine Angst hat, sich selbst zu übertreffen, um den anderen im Irrtum zu übertrumpfen, begleitet er am Ende seinen Anhänger in den gähnenden Abgrund des Verderbens.“

Sodomitenpriester und die heiligen Mysterien

In einem langen und vernichtenden Angriff auf fehlerhafte und „falsche“ Kanones und Kodizes im Zusammenhang mit Strafen für verschiedene sodomitische Handlungen, die von der Kirche ab der Mitte des 11. Jahrhunderts verwendet wurden, verglich Damian diese mit den harten und langen Strafen, die von den Kirchenvätern auf dem Konzil von Ancyra (314 n. Chr.) für Laien verhängt wurden, die sich unnatürlicher Handlungen mit Menschen und Tieren schuldig gemacht hatten, und befand sie für unzureichend.

Wenn ein Laie, der sich der Sodomie schuldig gemacht hat, nach den früheren kirchlichen Gesetzen bis zu 25 Jahre oder sogar bis zum Ende seines Lebens von der Heiligen Eucharistie ausgeschlossen werden kann, wie ist es dann möglich, dass ein Kleriker oder Mönch, der sich in ähnlicher Weise schuldig gemacht hat, mit geringen Bußgeldern davonkommt und für würdig befunden wird, nicht nur die Heilige Eucharistie zu empfangen, sondern auch die heiligen Mysterien zu konsekrieren? Wenn die heiligen Väter anordneten, dass Sodomiten „in der Gesellschaft von Dämonischen beten“ sollten, wie kann dann ein solcher Kleriker hoffen, sein priesterliches Amt als „Vermittler“ zwischen Gott und seinem Volk recht auszuüben?

Später kam Damian auf dasselbe Thema zurück und rief aus: „Um Gottes willen, warum strebt ihr verdammten Sodomiten mit solch feurigem Ehrgeiz nach den Höhen der kirchlichen Würde?“ Er warnte diese Kleriker, die in ihren unnatürlichen Begierden verharrten, davor, den Zorn Gottes zu entfachen, „damit ihr durch eure Gebete Ihn nicht noch mehr provoziert, den euer gottloses Leben so offensichtlich beleidigt“. Am Ende dieses Abschnitts erinnerte Damian Kleriker und Prälaten gleichermaßen daran, dass „es eine furchtbare Sache ist, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen.“ (Hebr 10,31)

Nach Damian übertrifft das Laster der Sodomie „die Ungeheuerlichkeit aller anderen“

„Sie bringt unweigerlich den Tod für den Körper und die Zerstörung der Seele. Sie verunreinigt das Fleisch, löscht das Licht des Verstandes aus, vertreibt den Heiligen Geist aus dem Tempel des menschlichen Herzens und verschafft dem Teufel, dem Stimulator der Lust, Einlass. Er führt zum Irrtum und entfernt die Wahrheit völlig aus dem verblendeten Geist. … Es öffnet die Hölle und verschließt die Tore des Paradieses. …

Es ist dieses Laster, das die Mäßigung verletzt, die Bescheidenheit tötet, die Keuschheit erwürgt und die Jungfräulichkeit abschlachtet. … Es beschmutzt alles, besudelt alles, verunreinigt alles. … Dieses Laster schließt einen Menschen aus dem versammelten Chor der Kirche aus. …

Es trennt die Seele von Gott, um sie mit Dämonen zu vereinen. Diese durch und durch kranke Königin von Sodoma macht denjenigen, der den Gesetzen ihrer Tyrannei gehorcht, für die Menschen schändlich und für Gott abscheulich. … Sie entkleidet ihre Ritter der Rüstung der Tugend und setzt sie den Speeren aller Laster aus. … Sie demütigt ihren Sklaven in der Kirche und verurteilt ihn vor Gericht; sie beschmutzt ihn im Verborgenen und entehrt ihn in der Öffentlichkeit; sie nagt an seinem Gewissen wie ein Wurm und verzehrt sein Fleisch wie Feuer …

Dieser unglückliche Mensch (er) ist jeglichen moralischen Sinnes beraubt, sein Gedächtnis versagt, und der Blick des Geistes ist verdunkelt. Unachtsam gegenüber Gott, vergisst er auch seine eigene Identität. Diese Krankheit untergräbt das Fundament des Glaubens, schwächt die Lebenskraft der Hoffnung und löst das Band der Liebe auf. Sie macht der Gerechtigkeit Platz, zerstört die Tapferkeit, beseitigt die Mäßigung und stumpft die Schärfe der Klugheit ab. Soll ich noch mehr sagen?“

Bereut und reformiert euer Leben

Der heilige Damian ermahnte den Kleriker, der im Laster der Sodomie gefangen war, Buße zu tun und sein Leben zu reformieren mit den Worten des heiligen Apostels Paulus: „Wacht auf von eurem Schlaf und erhebt euch von den Toten, und Christus wird euch erwecken (erleuchten).“ (Eph 5,14) In einer bemerkenswerten Bekräftigung der Botschaft des Evangeliums warnte er vor der schlimmsten Sünde, an der Barmherzigkeit Gottes zu verzweifeln, und vor der Notwendigkeit von Fasten und Gebet, um die Leidenschaften zu zähmen:

… hütet euch davor, in den Tiefen der Verzagtheit zu ertrinken. Dein Herz soll im Vertrauen auf Gottes Liebe schlagen und nicht hart und unbußfertig werden, angesichts deines großen Verbrechens. Nicht die Sünder, sondern die Gottlosen sollten verzweifeln; nicht das Ausmaß des Verbrechens, sondern die Verachtung Gottes macht die Hoffnungen zunichte.“

Stadtbekannte gegen nicht offenkundige Straftäter

Eine sehr interessante historische Randbemerkung zu Damians Traktat ist, dass er nicht auf die gängige Praxis einging, zwischen „notorischen“ und „nicht notorischen“ Fällen klerikaler Unmoral zu unterscheiden – eine Politik, die auf das 9. Jahrhundert und die kanonischen Reformen der kirchlichen und klerikalen Disziplin durch den großen deutschen Benediktiner-Gelehrten und Erzbischof von Mainz, den seligen Maurus Magnentius Rabanus (776?-856), zurückgeführt werden kann.

Im Rahmen dieser Politik wurde die Entfernung von Klerikern, die sich krimineller Handlungen, einschließlich Sodomie, schuldig gemacht hatten, davon abhängig gemacht, ob ihr Vergehen öffentlich bekannt war oder ob es im Geheimen begangen und gestanden wurde.

In Fällen, die „berüchtigt“ wurden, wurde der fehlbare Kleriker des Amtes enthoben und/oder der weltlichen Obrigkeit zur Bestrafung überstellt. War sein Vergehen jedoch nur wenigen Personen wie seinem Beichtvater oder seinem Ordensoberen bekannt, wurde der fehlbare Kleriker privat getadelt, verbüßte eine Strafe und durfte dann sein Amt weiter ausüben oder wurde auf ein ähnliches Amt in einer anderen Diözese versetzt.

In Anbetracht des aggressiven und räuberischen Charakters des Lasters der Sodomie ist es sehr wahrscheinlich, dass eine solche Politik die sodomitischen Praktiken unter Klerikern und Ordensleuten zwischen dem 9. und dem Beginn des 11. Jahrhundert eher begünstigte als verhinderte. In jedem Fall war es unwahrscheinlich, dass Damian, der offen seine Verurteilung zu lascher kanonischer Vorschriften zur Bestrafung klerikaler Sodomiten zum Ausdruck brachte und sich so umsichtig für die Wahrung der Integrität des Priestertums und des Ordenslebens einsetzte, eine solche Politik gebilligt hätte.

„Wie soll ich denn meinen Nächsten lieben wie mich selbst, wenn ich die Wunde, an der er sicher brutal sterben wird, in seinem Herzen nachlässig eitern lasse … So soll mich niemand verurteilen, wenn ich gegen dieses tödliche Laster argumentiere, denn ich will nicht entehren, sondern das Wohl meines Bruders fördern. Hüte dich davor, dem Sünder gegenüber parteiisch zu erscheinen, während du denjenigen verfolgst, der ihn aufrichtet. Man möge mir verzeihen, wenn ich die Worte des Mose benutze: ‚Wer für den Herrn ist, der soll bei mir stehen.'“ (Hes. 32,26)

Wahre Kirchenreform beginnt mit dem Stellvertreter Christi

Als er sein Plädoyer gegen das Laster der klerikalen Sodomie zu Ende führte, wandte sich der heilige Petrus Damian an einen anderen zukünftigen Heiligen, Papst Leo IX., und forderte den Stellvertreter Christi auf, sein Amt zu nutzen, um die Verordnungen der heiligen Kanones zu reformieren und zu verschärfen, was das Vorgehen gegen klerikale Sodomiten betrifft, einschließlich der Ordensoberen und Bischöfe, die ihre geistlichen Söhne sexuell missbrauchen.

Damian bat den Heiligen Vater, die vier zu Beginn seines Traktats genannten Formen des Lasters der Sodomie „gewissenhaft“ zu untersuchen und ihm (Damian) dann endgültige Antworten auf die folgenden Fragen zu geben, um die „Dunkelheit der Ungewissheit“ zu vertreiben und ein „unentschlossenes Gewissen“ vom Irrtum zu befreien:

1) Ist jemand, der sich dieser Verbrechen schuldig gemacht hat, unwiderruflich von den heiligen Weihen auszuschließen?

2) Kann man nach dem Ermessen eines Prälaten barmherzig in seinem Amt weiterarbeiten?

3) Inwieweit ist es zulässig, einen Menschen in der Würde eines kirchlichen Amtes zu belassen, sowohl was die oben genannten Methoden als auch die Zahl der Verfehlungen betrifft?

4) Auch wenn jemand schuldig ist, welcher Grad und welche Häufigkeit der Schuld sollte ihn unter den gegebenen Umständen zum Rücktritt zwingen?

Damian schloss seinen berühmten Brief mit der Bitte an den allmächtigen Gott, das Pontifikat von Papst Leo IX. zu nutzen, „um dieses monströse Laster gänzlich zu zerstören, damit sich eine niedergeschlagene Kirche überall zu kraftvoller Größe erheben kann.“

Papst Leo IX. setzt die Reformvorschläge um

Wie jeder Pontifex, der Missstände in der Kirche reformieren wollte, umgab sich Papst Leo IX. sofort mit gleichgesinnten, tugendhaften und fähigen Klerikern. Unter ihnen war auch der bemerkenswerte Benediktiner-Abt Hildebrand von der Toskana, der spätere Papst Gregor VII., einer der größten Päpste der Kirche.

Nur vier Monate nach seiner Wahl hielt Papst Leo IX. eine Synode ab, um die beiden berüchtigten Übel der Zeit zu verurteilen – die Simonie, d. h. den Kauf, Verkauf oder Tausch von kirchlichen Gunstbezeugungen, Ämtern, Annullierungen und anderen geistlichen Gegenleistungen, und die sexuelle Inkontinenz des Klerus, einschließlich des Konkubinats und der Sodomie. Unmittelbar nach der Aprilsynode begann er seine Reisen durch Europa, um seine Reformbotschaft zu verbreiten.

Im Mai 1049 hielt er ein Reformkonzil in Pavia ab, es folgten Besuche und Konzile in Köln, Mainz und Reims. Hier wurden zahlreiche Reformdekrete erlassen. Wir wissen zum Beispiel, dass eine der ersten Maßnahmen, die Papst Leo IX. auf dem Konzil von Reims ergriff, die Verabschiedung eines Kanons gegen die Sodomie (de sodomitico vitio) war. Im Januar 1050 kehrte der Papst nach Rom zurück.

Papst Leo IX. erlässt sein Urteil über klerikale Sodomie

Das ungefähre Datum, an dem Damian das Buch Gomorrha an Papst Leo IX. übergab, wird im Allgemeinen auf die zweite Hälfte des ersten Regierungsjahres des Pontifex, d. h. Mitte 1049, angesetzt, obwohl einige Autoren das Datum auf das Jahr 1051 datieren. Wir wissen auf jeden Fall, dass der Papst auf Damians Bedenken geantwortet hat, da diese Antwort in Form eines langen Briefes JL 4311 (Pont 4.94f., Nr. 2) den Manuskripten des Werkes beigefügt ist.“

Papst Leo IX. eröffnete seinen Brief an „seinen geliebten Sohn in Christus, Petrus, den Einsiedler“ mit herzlichen Grüßen und einer Anerkennung von Damians reinem, aufrechtem und eifrigem Charakter. Er stimmte mit Damian darin überein, dass Kleriker, die in das „abscheuliche Laster“ der Sodomie verstrickt sind, „… wahrhaftig und ganz sicher keinen Anteil an seinem Erbe haben werden, dem sie sich durch ihre wollüstigen Vergnügungen entzogen haben.“ „… Solche Kleriker bekennen in der Tat, wenn nicht mit Worten, so doch wenigstens durch den Beweis ihrer Taten, dass sie nicht das sind, wofür man sie hält“, erklärte er.

Unter Hinweis auf die vier Formen der Sodomie, die Damian aufzählt – einsame Masturbation, gegenseitige Masturbation, interfemoraler und analer Beischlaf – erklärte der Heilige Vater, es sei richtig, dass wir „mit unserer apostolischen Autorität“ in die Angelegenheit eingreifen, damit „alle Ängste und Zweifel aus den Köpfen Ihrer Leser entfernt werden“.

„So sei es gewiss und für alle offensichtlich, dass wir mit allem, was Ihr Buch enthält, übereinstimmen, das dem Feuer des Teufels wie Wasser entgegengesetzt ist“, fuhr der Papst fort. „Damit sich diese üble Unreinheit nicht ungestraft ausbreiten kann, muss man sie mit angemessener apostolischer Strenge zurückdrängen, wobei die Härte jedoch etwas gemildert werden muss“, erklärte er.

Begründung für die Entscheidung des Heiligen Stuhls

Anschließend erläuterte Papst Leo IX. ausführlich die maßgebliche Entscheidung des Heiligen Stuhls in dieser Angelegenheit.

Im Lichte der göttlichen Barmherzigkeit ordnete der Heilige Vater unwidersprochen an, dass diejenigen, die aus freiem Willen allein oder gemeinsam masturbiert oder sich durch Unzucht zwischen den Schenkeln verunreinigt haben, dies aber nicht über längere Zeit und auch nicht mit vielen anderen getan haben, ihren Status behalten sollen, nachdem sie „ihre Begierden gezügelt“ und „ihre Schandtaten mit angemessener Reue gesühnt“ haben.

Der Heilige Stuhl hat jedoch all jenen jede Hoffnung auf Beibehaltung ihres klerikalen Status genommen, die sich allein oder mit anderen für längere Zeit oder auch nur für kurze Zeit oder mit vielen anderen „durch eine der beiden Arten von Unreinheit, die Sie beschrieben haben, verunreinigt haben oder, was schrecklich zu hören oder zu sagen ist, sich auf die Ebene des Analverkehrs herabgelassen haben.“

Das päpstliche Dekret als autoritative Stellungnahme

Er warnte potenzielle Kritiker, dass diejenigen, die es wagen, die apostolische Entscheidung zu kritisieren oder anzugreifen, Gefahr laufen, ihren Rang zu verlieren. Und um deutlich zu machen, an wen sich diese Warnung richtet, fügte der Papst sogleich hinzu: „Denn wer das Laster nicht angreift, sondern leichtfertig damit umgeht, der ist mit Recht seines Todes schuldig, ebenso wie derjenige, der in Sünde stirbt.“

Papst Leo IX. lobte Damian dafür, dass er durch sein Beispiel und nicht durch bloße Worte lehrt, und schloss seinen Brief mit der schönen Hoffnung, dass der Heilige, wenn er mit Gottes Hilfe seine himmlische Wohnstatt erreicht, seinen Lohn ernten und gekrönt werden möge, „… gewissermaßen mit all denen, die von dir den Schlingen des Teufels entrissen wurden.“

Alles in allem war das Bemerkenswerteste an dem Brief des Papstes an Damian die absolutistische Position, die Papst Leo IX. bezüglich der Verantwortung des Bischofs oder des Ordensoberen des fehlbaren Klerikers einnahm. Wenn dieser dieses apostolische Dekret kritisierte oder angriff, riskierte er, seinen Rang zu verlieren! Prälaten, die „das Laster nicht angreifen, sondern leichtfertig damit umgehen“, teilen die Schuld und das Urteil desjenigen, der in Sünde stirbt, erklärte der Papst.

Weitere Links: https://www.catholicworldreport.com/2019/02/21/st-peter-damians-battle-against-clerical-homosexuality-offers-useful-lessons-for-today/

https://www.infocatolica.com/blog/notelacuenten.php/1707250524-cuando-la-homosexualidad-era-2

(Quelle: Randy Engel, The Rite of Sodomy – https://archive.org/details/the-rite-of-sodomy-homosexuality-and-the-roman-catholic-church)

Siehe auch den Beitrag:

Tags: Sodomie
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