Die Revolution der Konzilskirche gegen Christus am Beispiel von ‚Amoris Laetitia‘
Am 19. März, am Fest des heiligen Joseph, im Jahr 2016, erschien das gruselige nachsynodale Schreiben des Höllenpapstes Jorge Bergoglio, genannt „Amoris Laetita“, auf Deutsch „Freude der Liebe“. Dieses Höllenpapier hatte unter den Katholiken viel Aufsehen und Irritationen hervorgerufen. Vier ‚Kardinäle‘, von denen inzwischen zwei verstorben sind, haben ihrem ‚Papst‘ eine ‚Dubia‘ geschenkt, auf die Herr Bergoglio aber gar nicht reagierte. Warum auch? Bergoglio befand sich in der Tradition des Räuberkonzils und hatte nur weitergeführt, was damals als Lunte zum Pulverfass gelegt wurde. Es war die Revolution der Konzilskirche gegen Christus.
Nach der Revolution des Montinischen Räuberkonzils kümmerten sich die abgefallenen ‚Bischöfe‘ und ‚Priester‘ nicht mehr um ihre Gläubigen in Fragen der Sexualmoral, der Ehe, der Scheidung und Wiederverheiratung. Sie ließen die Gläubigen im Stich und vernachlässigten bewusst den Ehe- und Katechismusunterricht zu diesem Thema.
Es ist deshalb dem Höllenpapst Bergoglio nicht allein anzulasten, was er seinen Gläubigen mit diesem Pamphlet aufgetischt hat. Es begann tatsächlich mit dem Räuberkonzil 1962-1965.
Louie Verrecchio hatte bereits im Dezember 2016 seinen ersten Kommentar zu ‚Amoris Laetitia‘ geschrieben, in dem er nachweist, dass dieses Bergoglioanische Höllenpapier auf der Grundlage der ‚Neuen Theologie‘ des Räuberkonzils verfasst wurde. Vor dem diabolischen Konzil gab es die unveränderlichen Lehren der Heiligen Katholischen Kirche in menschlicher Sprache mit dem höchstmöglichen Maß an Präzision und Klarheit. Diese Präzision und Klarheit in der Sprache wurde von den Konzilsteilnehmern abgelehnt und durch eine unpräzise und unklare Sprache ersetzt; es war die sogenannte pastorale Sprache.
Lesen wir weiter, was Verrecchio darüber geschrieben hat.
Ein sprachliches Ereignis
In einem Vortrag aus dem Jahr 2012 anlässlich des 50. Jahrestages der Einberufung des Konzils beschrieb Kardinal Godfried Danneels (ja, jener, der durch die Mafia von St. Gallen bekannt wurde) es wie folgt:
„Bis dahin (1962) war die Sprache der kirchlichen Autorität vorwiegend juristischer und legislativer Natur. Sie war rational, begrifflich, prägnant und eindeutig. Das Zweite Vatikanische Konzil wählte eine pastoral orientiertere Sprache: weniger eindeutig, anregend, nicht determinierend, ruhig und gelassen dialogisch.“
Verstanden? Das Konzil hat sich bewusst vom „Rationalen“ und vom „Eindeutigen“ abgewandt; genau das, was Franziskus als das „Schwarz-Weiß-Denken“ bloßer „Rigoristen“ verspottet.
Aus diesem Grund tat der Jesuitenhistoriker Pater John O’Malley SJ, Autor des Buches „What Happened at Vatican II“, gut daran, das Konzil als ein „sprachliches Ereignis“ zu bezeichnen; eine neue Art, Dinge auszudrücken, die „einen endgültigen Bruch mit früheren Konzilien markierte“.
Ein sprachliches Ereignis…
Papst Pius X. zitierte seinen Vorgänger Papst Leo XIII. und warf den Modernisten vor, sich sprachlicher Täuschung zu bedienen; sie würden absichtlich „die Bedeutung und Kraft der Dinge und Worte verfälschen“. (ebd.)
Vor diesem Hintergrund dürfte es die Leser dieser Seite kaum überraschen, dass die Französische Revolution, in der die Menschenrechte kühn gegen die Rechte Christi des Königs und seiner heiligen katholischen Kirche geltend gemacht wurden, auch als „sprachliches Ereignis“ bezeichnet wurde.
Der überaus liberale Kardinal Suenens ist bekannt dafür, mit Begeisterung erklärt zu haben: „Das Zweite Vatikanische Konzil ist das 1789 der Kirche!“
‚Kardinal‘ Schönborn hatte bei der Präsentation von ‚Amoris Laetita‘ dieses Schreiben als ein sprachliches Ereignis bezeichnet:
„Für mich ist Amoris Laetitia in erster Linie ein „sprachliches Ereignis“, wie auch Evangelii Gaudium. Im kirchlichen Diskurs hat sich etwas verändert. Dieser Sprachwandel war bereits während des Synodenprozesses spürbar. Zwischen den beiden Synoden im Oktober 2014 und Oktober 2015 lässt sich deutlich erkennen, wie der Ton an Wertschätzung gewann, als würden die verschiedenen Lebenssituationen einfach akzeptiert, ohne sie sofort zu beurteilen oder zu verurteilen.“
(Quelle: Franziskus und die Revolution gegen den Logos)
‚Dignitatis Humanae‘: Vorlage für ‚Amoris Laetitia‘
Im Mai 2017 erschien ein weiterer Kommentar von L. Verrecchio zu ‚Amoris Laetita‘. In diesem Beitrag zeigt er den Zusammenhang zwischen Bergoglios Höllenpapier und dem Konzilsdokument ‚Dignitatis Humanae‘ auf. Wie er festgestellt hat, finden sich die theologischen Grundlagen für dieses gotteslästerliche Machwerk in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit.
Wie das, fragt man sich als unwissender Katholik. Doch die Erklärung ist überzeugend.
Die katholische Lehre über die Beziehung von Staat und Kirche
L. Verrecchio schreibt:
Man bedenke: Die traditionelle Lehre der Kirche besagt, dass der Staat die Pflicht hat, sich um die Religion zu kümmern.
Papst Pius X. schrieb:
Die These, dass Staat und Kirche getrennt sein müssten, ist eine absolut falsche, ein höchst verhängnisvoller Irrtum. Da sie auf dem Prinzip beruht, der Staat dürfe keinen religiösen Kult anerkennen, begeht sie in erster Linie ein großes Unrecht gegenüber Gott; denn der Schöpfer des Menschen ist auch der Begründer menschlicher Gesellschaften und erhält deren Existenz, wie er unsere eigene erhält. Wir schulden ihm daher nicht nur einen privaten Kult, sondern auch eine öffentliche und gemeinschaftliche Verehrung zu seiner Ehre. Außerdem ist diese These eine offenkundige Leugnung der übernatürlichen Ordnung. (Papst Pius X., Vehementer Nos)
Mit anderen Worten: Aus Gründen der Gerechtigkeit steht Gott eine öffentliche und gesellschaftliche Verehrung zu, und es ist die Pflicht des Staates, seine Angelegenheiten dementsprechend zu regeln.
Die öffentliche und gesellschaftliche Verehrung, die Gott gebührt, ist nicht die irgendeiner Religion, sondern die der einen wahren Religion, von der Papst Leo XIII. schrieb:
Nun, es kann nicht schwer sein, die wahre Religion zu erkennen, wenn man nur mit ernsthaftem und unvoreingenommenem Geist danach sucht; denn die Beweise sind zahlreich und überzeugend … Aus all dem geht klar hervor, dass die einzig wahre Religion diejenige ist, die Jesus Christus selbst gegründet und seiner Kirche zur Bewahrung und Verbreitung anvertraut hat. (Papst Leo XIII., Immortale Dei)
Der Heilige Vater führte weiter aus, dass der Staat im Umgang mit falschen Religionen folgende Pflichten habe:
Die Kirche hält es zwar für ungesetzlich, die verschiedenen Formen der Gottesverehrung mit der wahren Religion gleichzusetzen, verurteilt aber deshalb nicht jene Herrscher, die, um ein großes Gut zu sichern oder ein großes Übel zu verhindern, geduldig zulassen, dass Brauch oder Gepflogenheit als eine Art Legitimation für jede Religion dienen, die ihren Platz im Staat hat. (ebd.)
Kurz gesagt, der Staat mag zum Wohle der Allgemeinheit die Ausübung bestimmter falscher Religionen tolerieren , aber er kann ihnen nicht die gleichen Rechte einräumen wie denen, die ausschließlich der einen wahren Religion zustehen.
Der Grund ist einfach: Es ist objektiv sündhaft, die von Gott offenbarte Religion zugunsten einer falschen Religion abzulehnen, die objektiv böse ist, und der Staat, dessen Autorität von Gott kommt, ist verpflichtet, entsprechend zu handeln.
Daher darf der Staat niemals das, was sündhaft und böse ist, kraft seines Rechts positiv schützen; in diesem Fall die Ausübung falscher Religionen, als ob diese das gleiche Recht auf Verbreitung und Schutz genössen wie die einzig wahre Religion.
Hier stellt sich die Frage: Was ist „richtig“?
Worauf Papst Leo XIII. Folgendes antwortet:
Denn das Recht ist eine moralische Kraft, und wie Wir bereits gesagt haben und immer wieder wiederholen müssen, ist es absurd anzunehmen, die Natur habe Wahrheit und Lüge, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit gleichgültig behandelt … Aus diesem Grund räumt sie zwar kein Recht auf irgendetwas ein außer dem, was wahr und ehrlich ist, verbietet der öffentlichen Obrigkeit aber nicht, das zu tolerieren, was der Wahrheit und Gerechtigkeit widerspricht, um ein größeres Übel zu vermeiden oder ein größeres Gut zu erlangen oder zu bewahren. Gott selbst lässt in seiner Vorsehung, obwohl er unendlich gut und mächtig ist, das Böse in der Welt bestehen, teils damit ein größeres Gut nicht verhindert werde, teils damit kein größeres Übel entstehe. (Papst Leo XIII., Libertas)
Diese Lehre wurde, zusammen mit anderen, oft so paraphrasiert, dass sie besagt: „Irrtum hat keine Rechte.“
Dies ist lediglich eine andere Art zu sagen, dass Gott nichts positiv will, was nicht wahr und ehrlich ist (d. h. Sünde und Böses), daher haben solche Dinge kein Recht auf Äußerung, sondern können lediglich toleriert werden, und dies auch nur zum Wohle aller.
Die gegensätzliche häretische Auffassung des Räuberkonzils
Das Räuberkonzil erklärte dagegen:
„Das Recht auf Religionsfreiheit gründet sich auf die Würde des Menschen selbst, wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft erkannt wird. Dieses Recht des Menschen auf Religionsfreiheit ist im Verfassungsrecht, das die Gesellschaft regelt, anzuerkennen und somit zu einem Bürgerrecht zu werden.“ (Dignitatis Humanae 2)
Mit anderen Worten: Die objektiv sündhafte Ausübung falscher Religion muss nach Ansicht des Konzils den Schutz des Gesetzes genießen; denselben Schutz, der allein dem einen wahren Glauben zusteht.
Mit dem Vorschlag, dass der Staat falschen Religionen (d. h. solchen, die „im Widerspruch zu Wahrheit und Gerechtigkeit stehen“ und daher böse sind) ein solches Recht zugestehen müsse, lehrt das Konzil implizit, dass solche Dinge von Gott positiv gewollt seien und nicht einfach nur von ihm toleriert würden.
In ‚Amoris Laetitia‘ machte Franziskus lediglich das, was in ‚Dignitatis Humanae‘ hinsichtlich des positiven Willens Gottes in Bezug auf die Sünde gelehrt wurde, indem er es auf sogenannte „irreguläre Situationen“ anwandte.
Daraus ergibt sich mit aller Konsequenz:
Bergoglio kann in seinem Machwerk kühn behaupten, dass diejenigen, die in Beziehungen verharren, die von Unzucht und Ehebruch geprägt sind, mitunter „mit einer gewissen moralischen Gewissheit erkennen können, dass es das ist, was Gott selbst inmitten der konkreten Komplexität der eigenen Grenzen verlangt.“ (AL 303)
Vor diesem Hintergrund dürfte es niemanden überraschen, dass sich das Programm zur „Integration“ von „Geschiedenen und zivilrechtlich Wiederverheirateten“ in das Gemeindeleben (siehe z. B. AL 299) rasch zu etwas ausweitet, das praktisch einem „Recht“ auf die Heilige Kommunion gleichkommt.
(Quelle: Dignitatis Humanae: Theologische Samen für Amoris Laetitia)
‚Amoris Laetitia‘ – Warum es sich um ein Höllenpapier handelt
Am 9. Oktober 2026 erschien ein weiterer Kommentar von L. Verrecchio zum Thema ‚Amoris Laetita‘. Der Anlass war die Ankündigung des apostatischen Nachfolgers Robert Prevost/’Leo XIV,‘ der ein Treffen beabsichtigt, „um alle glorreichen Schätze in Jorges Liebesbrief an Satan (auch bekannt als Amoris Laetitia) ans Licht zu bringen“, wie Verrecchio richtig feststellt.
Am 7. Oktober, nach mehr als sechs Monaten Vorbereitungszeit, wurde nun die Konferenz – „Zehn Jahre nach Amoris Laetitia: Das Evangelium heute mit Familien verkünden“ – offiziell eröffnet.
Aus diesem Grund hat Verrecchio einige der wichtigsten Aspekte von ‚Amoris Laetitia‘ zusammengefasst.
1. Todsünde und heiligmachende Gnade
Amoris Laetitia 301:
„Daher kann nicht länger einfach gesagt werden, dass alle, die sich in einer ‚irregulären‘ Situation befinden, im Zustand der Todsünde leben und der heiligmachenden Gnade beraubt sind. Hier geht es um mehr als bloße Unkenntnis der Regel.“
Kommentar:
Das ist nichts weniger Ernstes als der Versuch, die Todsünde abzuschaffen! Und es ist ein gewagter Versuch.
Man beachte, dass Franziskus sogar so weit geht, die Ausrede der Unwissenheit auszuschließen, um zu behaupten, dass selbst diejenigen, die sich in vollem Bewusstsein für die Todsünde entscheiden, die heiligmachende Gnade nicht verlieren.
Diese These bezeichnete Tucho Fernandez, der angebliche Ghostwriter von Amoris Laetitia, als die „große Neuheit“ von Franziskus. ( Eher eine große Ketzerei .)
Amoris Laetitia bestreitet, dass der Zustand der Todsünde – insbesondere im Hinblick auf Ehebruch und Unzucht – den Verlust der heiligmachenden Gnade zur Folge hat, selbst bei denen, die die Forderungen des göttlichen Gesetzes nicht ignorieren.
Vergleichen Sie AL 301 mit dem Konzil von Trient:
„Die empfangene Gnade der Rechtfertigung geht nicht nur durch Unglaube verloren, wodurch sogar der Glaube selbst verloren geht, sondern auch durch jede andere Todsünde.“ (vgl. Sitzung VI, Kapitel XV)
2. Die Möglichkeit, dem göttlichen Gesetz zu gehorchen
Amoris Laetitia 301:
„Ein Untertan mag die Regel genau kennen, aber dennoch große Schwierigkeiten haben, ihre ‚inhärenten Werte‘ zu verstehen, oder sich in einer konkreten Situation befinden, die es ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und sich anders zu entscheiden, ohne eine weitere Sünde zu begehen.“
Kommentar:
Franziskus maßt sich an zu behaupten, Gottes Gesetz stelle für manche ein unerreichbares „Ideal“ und eine unmögliche Forderung dar. Das läuft darauf hinaus, den Gesetzgeber als ungerecht zu bezeichnen. Blasphemie!
Mit der Behauptung, es gäbe besondere Umstände, die es angeblich unmöglich machten, den Forderungen des göttlichen Gesetzes gerecht zu werden, läuft AL 301 auf eine Leugnung der göttlichen Gnade hinaus, die alle Todsünden vermeidbar macht.
In diesem Zusammenhang lehrt das Konzil von Trient:
Wer sagt, dass die Gebote Gottes selbst für einen Gerechtfertigten und in der Gnade Eingesetzten unmöglich zu halten seien, der sei verflucht. (Sitzung VI, Kanon XVIII)
3. Objektive Sünde und subjektive Schuld
Amoris Laetitia 302:
„Ein negatives Urteil über eine objektive Situation impliziert kein Urteil über die Zurechenbarkeit oder Schuld der beteiligten Person.“
Kommentar:
Diese These ist vertretbar. Obwohl die Kirche stets die Auffassung vertreten hat, dass subjektive Schuld bei einer schwerwiegenden Sünde nicht notwendigerweise vorliegen muss (z. B. aufgrund unüberwindlicher Unwissenheit), hat sie niemals behauptet, dass die Handlung selbst (die Sache) aufhören könnte, eine schwerwiegende Sünde zu sein.
Mit anderen Worten: Schwere Sünden bleiben immer schwere Sünden. Das ist eine objektive Tatsache, die sich unabhängig von sogenannten konkreten Umständen nicht ändert. „Du sollst nicht …“ sollte genügen, um dies deutlich zu machen.
Anmerkung: Auch wenn die Kirche im Namen Christi spricht und herrscht, wenn sie über objektive Sünde urteilt, sollten wir nicht vergessen, was Papst Pius X. schrieb, selbst als er die Modernisten scharf kritisierte:
„Wir lassen die innere Veranlagung der Seele außer Acht, über die allein Gott urteilt.“ ( Pascendi 3)
4. Das Innere Forum und die sakramentale Disziplin
Amoris Laetitia 300:
„Was möglich ist, ist lediglich eine erneute Ermutigung, eine verantwortungsvolle persönliche und seelsorgerische Beurteilung des Einzelfalls vorzunehmen, eine Beurteilung, die anerkennt, dass, da ‚der Grad der Verantwortung nicht in allen Fällen gleich ist‘, die Folgen oder Auswirkungen einer Regel nicht unbedingt immer gleich sein müssen.“
Kommentar:
Was bedeutet das in der Praxis? Alle Fälle sind entschuldbar, wenn sie nur sorgfältig genug „untersucht“ werden. Das ist keine Gnade, sondern eine Ermutigung für gefallene Menschen, die ohnehin zur Sünde neigen, auf dem bequemen Weg ins Verderben zu verharren.
Auch wenn es für einen Beichtvater hilfreich sein mag, Aspekte wie das Wissen und die Bildung des Büßers zu berücksichtigen, um die beste Art der Seelsorge zu gewährleisten, ist die Realität, dass niemand – nicht einmal der Sünder selbst – die Fähigkeit, geschweige denn das Recht hat, die Existenz von Zurechenbarkeit zu erkennen.
Franziskus geht davon aus, dass die uralte Praxis der Kirche – nämlich denjenigen den Zugang zu den Sakramenten zu verweigern, die objektiv betrachtet in wiederholten schweren Sünden verharren – auf der subjektiven Schuld des Einzelnen beruht. Das ist nicht der Fall.
Sogar Johannes Paul II., der große Ökumeniker, scheint dies richtig zu verstehen: „Die Praxis der Kirche, wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der Eucharistie zu verweigern, gründet sich auf die Heilige Schrift.“ (vgl. Familiaris Consortio 84) Anmerkung: Die Verweigerung des Empfangs beruht auf der geoffenbarten Wahrheit über den objektiv sündhaften Charakter der Handlung selbst.
5. Beichte, Buße und Heilige Kommunion
Amoris Laetitia 305 und Fußnote 351:
„Es ist möglich, dass ein Mensch in einer objektiven Sündensituation – die subjektiv nicht oder nicht vollständig sündhaft sein mag – in Gottes Gnade leben, lieben und im Leben der Gnade und Nächstenliebe wachsen kann, während er dabei die Hilfe der Kirche in Anspruch nimmt …“
Fußnote 351: „In bestimmten Fällen kann dazu auch die Hilfe der Sakramente gehören.“
Kommentar:
Die Absicht ist weder kompliziert noch mehrdeutig: Franziskus erklärt unmissverständlich und hat dies seither bekräftigt, dass es „keine anderen Interpretationen gibt“ (siehe Brief an die Bischöfe von Buenos Aires), dass selbst wenn der objektive Zustand der Sünde andauert (d. h. fortbesteht, weil kein fester Vorsatz zur Besserung besteht, um die Sünde künftig zu vermeiden), solche Personen zu den Sakramenten, insbesondere zur Beichte und zur Kommunion, zugelassen werden können.
Amoris Laetitia 300:
„Hilfreich in diesem Prozess [der Unterscheidung] ist eine Gewissenserforschung durch Momente der Besinnung und Reue… Eine aufrichtige Besinnung kann das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verwehrt wird.“
Lassen Sie sich nicht vom Wort „Reue“ täuschen: Gemeint ist damit nicht die Beichte mit dem festen Vorsatz der Besserung, die für die Absolution notwendig ist, sondern vielmehr eine Scheinreue und das Sich-Trösten mit einem falschen Gefühl der Barmherzigkeit Gottes.
6. Franziskus beseitigte jeden Zweifel an seinen Absichten
Zur Erinnerung: Die Bischöfe von Buenos Aires veröffentlichten Richtlinien, in denen sie erläutern, dass Kapitel VIII von Amoris Laetitia „die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie“ für Personen eröffnet, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft ( uxorio ) mit einer anderen Person als ihrem rechtmäßigen Ehepartner leben.
Darauf antwortete Franziskus: „Das Dokument [in dem die Richtlinien der Bischöfe von Buenos Aires dargelegt sind] ist sehr gut und erklärt die Bedeutung von Kapitel VIII von Amoris Laetitia vollständig.“
Und, was besonders wichtig ist, er kam zu dem Schluss: „Es gibt keine anderen Interpretationen.“
Kommentar:
Somit bestehen keine Zweifel mehr daran, was Franziskus zu lehren beabsichtigte. Der Brief ist daher von immenser Bedeutung, da er unwiderlegbar die vermeintliche Absicht des „Papsts“ belegt. Das derzeit laufende achttägige Treffen kann dies nicht glaubhaft dementieren.
7. Gewissen und der Wille Gottes: Das schwerste Vergehen
Amoris Laetitia 303:
„Doch das Gewissen kann mehr, als nur zu erkennen, dass eine gegebene Situation objektiv nicht den Gesamtforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich erkennen, was im Moment die großzügigste Antwort ist, die man Gott geben kann, und mit einer gewissen moralischen Gewissheit erkennen, dass es das ist, was Gott selbst inmitten der konkreten Komplexität der eigenen Grenzen verlangt.“
Kommentar:
Man sollte sich gut vor Augen halten, dass Franziskus hier Ehebruch und Unzucht als etwas bezeichnet, „was Gott selbst verlangt!“ Das läuft darauf hinaus, Gott zu beschuldigen, er wolle, dass die Menschheit in Todsünde verharrt. Blasphemie!
Diese spezielle Ketzerei erschien mir schon lange als der abscheulichste Teil des gesamten Textes.
Wenn es stimmt, dass Gott gelegentlich will, dass jemand in Todsünde verharrt, dann gibt es praktisch gesehen keine Todsünde mehr, und das schließt nicht nur Ehebruch und Unzucht ein, sondern auch Abtreibung, homosexuelle Handlungen, und so weiter.
Dabei geht jegliches Bewusstsein für die Existenz eines intrinsischen Bösen verloren.
„Niemand soll, wenn er versucht wird, sagen, er werde von Gott versucht. Denn Gott ist kein Versucher zum Bösen, und er versucht auch niemanden.“ (Jakobus 1, 13)
Wie die Heilige Schrift deutlich macht: Was Amoris Laetitia 303 lehrt, steht im direkten Widerspruch zur geoffenbarten Wahrheit, d. h. es handelt sich um Ketzerei.
(Quelle: Amoris Laetitia: Wo es jetzt steht)
Schlussfolgerung
Der von dem Höllenpapst verkündete gotteslästerliche und häretische Text hat einen festen Platz im „teuflischen Lehramt“ der Konzilssekte. Es handelt sich nicht nur um vielfältige Irrtümer, sondern auch um Vergehen gegen den allmächtigen Gott. Sie sind aus dem Montinischen Räuberkonzil entstanden und Teil des Lehramts des Räuberkonzils. Damit hat diese Konzilssekte begonnen, unserem Heiland und Erlöser, der für uns schwer gelitten und schmählich am Kreuz gestorben ist, so viele für Christus wertvolle Seelen zu rauben und sie ihrem Meister, dem hasserfüllten Satan, zuzuführen.
Denn es finden sich tatsächlich die verwerflichsten theologischen Grundlagen von ‚Amoris Laetitia‘, insbesondere hinsichtlich der gotteslästerlichen Vorstellung, dass Sünde mitunter das sei, was Gott selbst verlange (AL 303), in der Erklärung über die Religionsfreiheit des Zweiten Vatikanischen Konzils, Dignitatis Humanae.
Die katholische Kirche ist unbefleckt von jedem Irrtum und jeder Häresie
Wir sollten, nein wir müssen uns immer vor Augen halten, was der heilige Bischof Irenäus sagte: „Die Kirche führt niemand in Irrtum.“ (siehe Basler Katechismus, S. 10)
Und der hl. Augustinus lehrt: „Nichts, was entweder gegen den Glauben oder den guten Wandel ist, billigt die Kirche, noch tut sie es, noch schweigt sie dazu. (Aug. ep. 55)
„Keine Häresie hat die, welche auf St. Petri Stuhl saßen, durch so viele Jahrhunderte verunreinigt; denn der heilige Geist lehrt sie.“ (Leo M. serm. 98, c. 3)
„Das ist, worüber der apostolische Stuhl ganz besonders wacht, dass er durch keine Ritze der Bosheit und schon gar nicht durch eine Seuche befleckt werde.“ (S. Gelasius I. epist. ad Anastasium 8.)
(Quelle: P. Bernardin Thuille, Patristisches Handbuch, 1888, S. 327)
Können wir diese Worte auf die Konzilskirche anwenden? Wohl nicht. Denn da diese Konzilssekte, dem Montinischen Räuberkonzil entsprungen, Irrtum, Häresien, Bosheiten und Seuchen als zu glaubendes Lehramt verkündet, kann sie nie und nimmer die katholische Kirche sein.






